Auszug - Verpflichtung und Einführung des Bürgervorstehers  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam

Herr Dr. Schultz verpflichtet Herrn Brüsch nach § 28 der Kommunalverfassung M-V mit Handschlag. Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

„Der Handschlag verpflichtet Sie, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach Ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit Ihrer Entscheidungen beschränkt wird, nicht gebunden. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet, dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie dürfen ohne Genehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

Die Verschwiegenheit besteht auch nach der Beendigung Ihres Mandats fort. Nach Ablauf der Wahlperiode üben Sie Ihr Mandat bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Gemeindevertretung aus.“

 

Anschließend übernimmt Herr Brüsch die Sitzungsleitung.