Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 4.33 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 17.05.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:40 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
2017/FB2/041 Haushaltssatzung 2017 der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Bearbeiter/-in: | Strumpf, Uta | |||||
Es wird über den Antrag zur Geschäftsordnung, Ziffer 2, auf eine weitere Unterbrechung abgestimmt. Dem Antrag wird mit 19/2/3 Stimmen zugestimmt.
Die Fraktionen ziehen sich zur Beratung zurück. Die Sitzung wird für 10 min unterbrochen.
Im Anschluss wird über die Vorlage abgestimmt.
Auf Antrag von Herrn Gabe, Fraktionsvorsitzender der Fraktion der CDU, wird namentlich abgestimmt.
Beschluss:
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan für 2017 ausgewiesenen Stellen beträgt 96,3125 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
§ 8 Wertgrenzen
a) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.
b) Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 10 v. H.
c) Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.
d) Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.
a) Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf 50.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.
b) Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.
c) Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.
d) Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.
Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nicht zu bilden, sofern sie im Einzelfall den Wert von 3.000 € unterschreiten.
Abstimmungsergebnis:
Name | Dafür | Dagegen | Enthaltungen
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Andrejewski, Michael |
| X |
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Baumgärtner, Friedrich | X |
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Brüsch, Andreas | X |
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Campe, Hannes |
| X |
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Gabe, Steffen |
| X |
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Grunewald, Jens |
| X |
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Göritz, Steffen |
| X |
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Hagemann, Hans-Joachim |
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| X |
Hauptmann, Veronika | X |
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Hübner, Olaf | X |
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Kohn, Bernd |
| X |
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Kramber, Marco | X |
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Kühn, Hartmut | X |
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Meyer, Holger | X |
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Rauchmann, Claudia |
| X |
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Reese, Sigrun | X |
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Schröder, Christian | X |
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Schultz, Dr. Uwe |
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| X |
Sommerfeld, Thomas | X |
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Vandree, Christine | X |
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Wachlin, Eberhard |
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| X |
Wieczorkowski, Bernd |
| X |
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Zerbe, Ilona | X |
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Zeretzke, Monika | X |
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| 13 | 8 | 3 |