Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beschlussart: | (offen) | |||||
Datum: | Mi, 09.03.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:30 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 29 - Rathaus II | |||||||
Ort: | Burgstraße 15, 17389 Anklam | |||||||
2016/FB1/062 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Frau Thurow | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Kriemann, Manuela | |||||
Durch das Planungsbüro N&P GmbH sind die Unterlagen für die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erarbeitet worden. So kann jeder seine Einwände darlegen. Herr Ohnesorge möchte, dass die AWG separat angeschrieben wird. Die eingereichten Stellungnahmen sind dann in der Ausschusssitzung vorzulegen, um die einzelnen Punkte durchzusprechen als Abwägung und Vorbereitung zur Stadtvertreterversammlung.
Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ der Hansestadt Anklam.
3.Der Entwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |