Auszug - Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre  

Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 29 - Rathaus II
Ort: Burgstraße 15, 17389 Anklam
2015/FB2/002 Verfügung über eine haushaltswirtschaftliche Sperre
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Informationsvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian

Beschlussfassung erfolgt durch SVV:  

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 51 Abs. 2 KV MV wird den Ausschussmitgliedern anliegende haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis gegeben.

 

Der Ausschuss Stadtmarketing, Bildung und Soziales hat dazu  keinen Beschluss zu fassen.

 

 

Frau Dinse

weist die Ausschussmitglieder auf ihre schwierige Aufgabe hin. Sie erinnert die Anwesenden an Schwerpunkte in den jeweiligen Wahlprogrammen und bittet die Ausschussmitglieder auch in schwierigen Situationen die angedachten Sperrungen für Vereine zu überdenken.

 

Herr Brüsch

weist daraufhin, dass nur der Bürgermeister das Recht hat Sperrungen zu verhängen.

 

Der Kämmerer, Herr Dr. Butzke,

erläutert die Vorlage. Der Haushalt 2015/16 wurde im März 2015 verabschiedet und mit Einschränkungen durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Der Haushalt kann erst öffentlich bekannt gemacht werden, wenn durch die Stadtvertretung dem Beitrittsbeschluss zugestimmt wird. Der Inhalt des Beitrittsbeschlusses entspricht der Vorlage. Der Beitrittsbeschluss gewährleistet den genehmigten Haushalt. Was haben wir vom Beitritt? Investitionen von ca. 1,5 Mill € können begonnen werden (siehe Übersichten), während die Sperren trotzdem bleiben.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat Einschränkungen im Investitionsbereich verfügt, d. h. Mittel in Höhe von ca. 314.000 € sind gestrichen bzw. 314.000 € vorgesehene Mittel zur Kreditaufnahme sind nicht verfügbar. 300.000 € für die Sanierung der Nikolaikirche sollen rausfallen, aber die Verwaltung sieht darin eine Unzweckmäßigkeit, da Fördermittel vom Land dann nicht fließen können. Die Verwaltung möchte deshalb 2015 die Summe von 200.000 € für die Nikolaikirche in den Haushalt 2015 belassen und dafür Kosten für die Nebenanlagen der Demminer Landstraße und der Friedländer Landstraße für 2015 streichen.

Ca. 3,7 Mill € Kassenkredite werden nicht genehmigt, während die Genehmigung für ca. 1,3 Mill € Kassenkredite in Aussicht gestellt werden. Es besteht somit eine Liquiditätslücke von ca. 2,4 Mill €. Aus diesem Grund hat das Rechtsamt des Landkreises Haushaltssperren angewiesen. Der Bürgermeister ist verantwortlich für Haushaltssperren und hat folglich Haushaltssperren verhängt.

Die Stadtvertretung kann erst mal nichts dagegen machen. Im Oktober/November ist eine Klausurtagung angedacht, wobei schmerzliche Einschnitte zu erwarten sind (z. B. Steuererhöhung, Erhöhung von Eintrittsgeldern und Gebühren). Es gilt am 22.10.2015 den 1. Nachtragshaushalt zu verabschieden. Jedoch macht der 1. Nachtragshaushalt es nicht notwendig, Sperren zu erlassen.

 

Der Vorsitzende des Finanausschusses, Herr Wieczorkowski,

berichtet von den Empfehlungen bezüglich der Vorlage während der Sitzung des Finanausschusses. Ein Beschluss zur Vorlage kann nur die Stadtvertretung fassen, während die Empfehlungen des Finanausschusses zur Klausurtagung geprüft werden.

 

Herr Wachlin

fragt an: „Was geschieht, wenn Zuwendungen für die Nikolaikirche von der Pomerania kommen?“

 

Dr. Butzke

für 2015 sind keine Zuwendungen für die Nikolaikirche von der Pomerania vorgesehen.

 

Frau Dinse

weist daraufhin, dass der Finanzausschuss Empfehlungen gegeben hat, das kann dieser Ausschuss auch. Z. B. Gesundbrunnen - wenn die Stadt die Bezuschussung einstellt, stellt der Landkreis ebenfalls die Bezuschussung ein. Der Sportbereich erfährt eine Bezuschussung zu 100 %. Der Historische Verein erstellt jährlich den Heimatkalender, wobei der Verein in Vorleistung der Kosten geht.

 

Frau Hauptmann

weist daraufhin, wenn Mittel für das Peenespektakel gestrichen werden, fallen die Veranstaltungen weg.

 

Herr Wachlin

merkt an, dass eine Streichung auf Null nicht erfolgen sollte.

 

Frau Hauptmann

bemerkt – sperren heißt nicht streichen.

 

Herr Schülke

merkt an, dass beim Peenespektakel eine 100 %ige Sperrung nicht erfolgen sollte.

 

Herr Brüsch

teilt mit, dass alle Wahlprogramme  Aussagen zum sportlichen und kulturellen Leben in der Stadt enthalten. Er traut sich nicht zu, da eine Entscheidung zu treffen oder Vereinen etwas wegzunehmen.

 

Herr Wachlin

teilt mit - Herr Brüsch hat vom Prinzipt recht, der Ausschuss will die Sperre.

Herr Wachlin schlägt vor 30 % der Mittel für alle Positionen zu belassen.

 

Frau Hauptmann

schlägt vor, die Mittel für das Peenespektakel zu befürworten.

 

Dr. Butzke informiert

jeder Bürger kann dem Bürgermeister Empfehlungen geben, wobei keine zeiltichen oder formalen Zwänge bestehen. Das vorliegende Zahlenwerk wurde in Verantwortung des Kämmerers erarbeitet, da es Gesetze gibt und eine Zahlungsunfähigkeit der Stadt abgewandt werden soll. Es wird von den Sperrungen nichts zurückgenommen. Normaler Weise hätten ca. 2,4 Mill € gesperrt werden müssen.

 

Es sind nicht alle freiwilligen Liestungen gesperrt (siehe Theater), um das gesellschaftliche Leben in der Stadt zu erhalten.

 

Herr Brüsch

stellt den Antrag freiwillige Leistimgen, die zu 100 % gesperrt sind auf 50% zu korregieren.

 

 

Empfehlung:

Alle freiwilligen Leistungen (Budget 991), die zu 100 % gesperrt sind, sollen mit einer Sperre von 50 % versehen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0

 

Der Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales empfiehlt dem Bürgermeister alle Kostenstellen, die im Haushalt unter Budgewt 991 aufgeführt und zu 100 % gesperrt sind, diese Sperrungen auf 50 % zu setzen.

 


Beschlussfassung erfolgt durch SVV:  

 

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 51 Abs. 2 KV MV wird den Ausschussmitgliedern anliegende haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis gegeben.

 

Der Ausschuss Stadtmarketing, Bildung und Soziales hat dazu  keinen Beschluss zu fassen.