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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Vereinsbeitritt und Gründung der "Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V." (AGFK MV) | 2020/FB1/384 | |||||||||
Ö 5 | Grundsatzentscheidung MS "Dömitz" | 2020/FB2/111 | |||||||||
Ö 6 | Unterstützung des FRE bei der Bewirtschaftung der Sporthalle in der Wollweberstraße | 2020/FB2/112 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung beschließt, dem FRE, als Betreiber der Sporthalle in der Wollweberstraße 22 in Anklam, in Folge der Corona-Pandemie für den Zeitraum vom 16. März bis zum 19. Juni 2020, aufgrund des Ausfalls der Nutzung der Sporthalle durch die Grundschule „Villa Kunterbunt“, Haus Cothenius, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.080,- EUR zu gewähren.
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03.08.2020 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
N 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||
05.08.2020 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | |||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, dem FRE, als Betreiber der Sporthalle in der Wollweberstraße 22 in Anklam, in Folge der Corona-Pandemie für den Zeitraum vom 16. März bis zum 19. Juni 2020, aufgrund des Ausfalls der Nutzung der Sporthalle durch die Grundschule „Villa Kunterbunt“, Haus Cothenius, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.080,- EUR zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
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13.08.2020 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, dem FRE, als Betreiber der Sporthalle in der Wollweberstraße 22 in Anklam, in Folge der Corona-Pandemie für den Zeitraum vom 16. März bis zum 19. Juni 2020, aufgrund des Ausfalls der Nutzung der Sporthalle durch die Grundschule „Villa Kunterbunt“, Haus Cothenius, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.080,- EUR zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Informationen des Sachgebietes | ||||||||||
Ö 8 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 9 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.06.2020 - öffentlicher Teil | 2020/SBK/003 | |||||||||
N 10 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.06.2020 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 11 | Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freier sozialer Aktivitäten | ||||||||||
N 12 | Informationen des Sachgebietes | ||||||||||
N 13 | Sonstiges | ||||||||||
N 14 | Schließen der Sitzung | ||||||||||