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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung der Ausschussmitglieder und Gäste durch die Heimleitung/Pflegedienstleitung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Besichtigung des Tagungsortes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Vereidigung eines neuen Ausschussmitgliedes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Informationen des Sachgebietes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek "Johann Christoph Adelung" der Hansestadt Anklam/Korrekturbeschluss | 2018/BM/248 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Korrektur der nachfolgend benannten Gebühren der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Johann Christoph Adelung“ der Hansestadt Anklam auf den Stand Drucksache Nr. 2016/BM/030 (neu) und hebt damit die diesbezügliche, irrtümliche Änderung (2018/BM/209 - alt) wieder auf:
(1) Allgemeine Gebührenaltneu
(2) Sonstiges
(3) Vorbestellungen und Fernleihe
(4) Versäumnisgebühren Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen dem Benutzer folgende Gebühren je Medieneinheit und je Woche:
Im gleichen Zusammenhang beschließt die Stadtvertretung analog die Korrektur der benannten Satzung wie folgt:
§ 1 – Allgemeines / Abs. 4 Die allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang und Flyer in der Stadtbibliothek sowie Homepage bekannt gegeben.
§ 5 – Verhalten in den Bibliotheksräumen / Abs. 8 Es ist den Benutzern des Internetarbeitsplatzes untersagt, Websites mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder extremistischem Inhalt aufzurufen.
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04.12.2018 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Korrektur der nachfolgend benannten Gebühren der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Johann Christoph Adelung“ der Hansestadt Anklam auf den Stand Drucksache Nr. 2016/BM/030 (neu) und hebt damit die diesbezügliche, irrtümliche Änderung (2018/BM/209 - alt) wieder auf:
(1) Allgemeine Gebührenaltneu
(2) Sonstiges
(3) Vorbestellungen und Fernleihe
(4) Versäumnisgebühren Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen dem Benutzer folgende Gebühren je Medieneinheit und je Woche:
Im gleichen Zusammenhang beschließt die Stadtvertretung analog die Korrektur der benannten Satzung wie folgt:
§ 1 – Allgemeines / Abs. 4 Die allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang und Flyer in der Stadtbibliothek sowie Homepage bekannt gegeben.
§ 5 – Verhalten in den Bibliotheksräumen / Abs. 8 Es ist den Benutzern des Internetarbeitsplatzes untersagt, Websites mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder extremistischem Inhalt aufzurufen.
Abstimmungsergebnis:
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13.12.2018 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Korrektur der nachfolgend benannten Gebühren der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Johann Christoph Adelung“ der Hansestadt Anklam auf den Stand Drucksache Nr. 2016/BM/030 (neu) und hebt damit die diesbezügliche, irrtümliche Änderung (2018/BM/209 - alt) wieder auf:
(1) Allgemeine Gebührenaltneu
(2) Sonstiges
(3) Vorbestellungen und Fernleihe
(4) Versäumnisgebühren Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen dem Benutzer folgende Gebühren je Medieneinheit und je Woche:
Im gleichen Zusammenhang beschließt die Stadtvertretung analog die Korrektur der benannten Satzung wie folgt:
§ 1 – Allgemeines / Abs. 4 Die allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang und Flyer in der Stadtbibliothek sowie Homepage bekannt gegeben.
§ 5 – Verhalten in den Bibliotheksräumen / Abs. 8 Es ist den Benutzern des Internetarbeitsplatzes untersagt, Websites mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder extremistischem Inhalt aufzurufen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Bestätigung der Niederschrift vom 09.10.2018 - öffentlicher Teil | 2018/SBS/025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 11 | Bestätigung der Niederschrift vom 09.10.2018 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Informationen des Ausschussvorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Informationen des Sachgebietes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Schließen der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||