Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
Gremium: Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: GBW mbH – Pflegeheim Anklam
Ort: Lindenstraße 75, 17389 Anklam

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung der Ausschussmitglieder und Gäste durch die Heimleitung/Pflegedienstleitung      
Ö 2  
Besichtigung des Tagungsortes      
Ö 3  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5  
Vereidigung eines neuen Ausschussmitgliedes      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Informationen des Sachgebietes      
Ö 8  
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek "Johann Christoph Adelung" der Hansestadt Anklam/Korrekturbeschluss  
2018/BM/248  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Korrektur der nachfolgend benannten Gebühren der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Johann Christoph Adelung“ der Hansestadt Anklam auf den Stand Drucksache Nr. 2016/BM/030 (neu) und hebt damit die diesbezügliche, irrtümliche Änderung (2018/BM/209 - alt) wieder auf: 

 

(1)  Allgemeine Gebührenaltneu

Jahresbebühr nur Onleihe

0,00 €

15,00 €

Jahresgebühr Familienkarte

23,00

25,00 €

Monatskarte

5,00 €

6,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises bis 18 Jahre

1,00

5,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises ab 18 Jahre

2,00

10,00 €

 

(2) Sonstiges

Ausdruck aus dem Internet, Kopien je Seite

0,00  

0,50 €

 

(3) Vorbestellungen und Fernleihe

 

Vorbestellung mit schriftlicher Benachrichtigung

1,00

2,00 €

Fernleihe pro Titel bei Realisierung

6,00

8,00 €

 

(4) Versäumnisgebühren

Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen dem Benutzer folgende Gebühren je Medieneinheit und je Woche:

Benutzer bis einschließlich vollendetem 13. Lebensjahr

0,50

1,00

Benutzer ab 14 Jahre

1,00

1,50

Bearbeitungsgebühr 1. Mahnung

2,00

5,00

Bearbeltungsgebühr 2. Mahnung

4,00

7 ,50

 

 

Im gleichen Zusammenhang beschließt die Stadtvertretung analog die Korrektur der benannten Satzung wie folgt:

 

§ 1 – Allgemeines / Abs. 4

Die allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang und Flyer in der Stadtbibliothek sowie Homepage bekannt gegeben.

 

§ 5 – Verhalten in den Bibliotheksräumen / Abs. 8

Es ist den Benutzern des Internetarbeitsplatzes untersagt, Websites mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder extremistischem Inhalt aufzurufen.

 

 

 

 

   
    04.12.2018 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Korrektur der nachfolgend benannten Gebühren der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Johann Christoph Adelung“ der Hansestadt Anklam auf den Stand Drucksache Nr. 2016/BM/030 (neu) und hebt damit die diesbezügliche, irrtümliche Änderung (2018/BM/209 - alt) wieder auf: 

 

(1)  Allgemeine Gebührenaltneu

Jahresbebühr nur Onleihe

0,00 €

15,00 €

Jahresgebühr Familienkarte

23,00

25,00 €

Monatskarte

5,00 €

6,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises bis 18 Jahre

1,00

5,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises ab 18 Jahre

2,00

10,00 €

 

(2) Sonstiges

Ausdruck aus dem Internet, Kopien je Seite

0,00  

0,50 €

 

(3) Vorbestellungen und Fernleihe

 

Vorbestellung mit schriftlicher Benachrichtigung

1,00

2,00 €

Fernleihe pro Titel bei Realisierung

6,00

8,00 €

 

(4) Versäumnisgebühren

Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen dem Benutzer folgende Gebühren je Medieneinheit und je Woche:

Benutzer bis einschließlich vollendetem 13. Lebensjahr

0,50

1,00

Benutzer ab 14 Jahre

1,00

1,50

Bearbeitungsgebühr 1. Mahnung

2,00

5,00

Bearbeltungsgebühr 2. Mahnung

4,00

7 ,50

 

 

Im gleichen Zusammenhang beschließt die Stadtvertretung analog die Korrektur der benannten Satzung wie folgt:

 

§ 1 – Allgemeines / Abs. 4

Die allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang und Flyer in der Stadtbibliothek sowie Homepage bekannt gegeben.

 

§ 5 – Verhalten in den Bibliotheksräumen / Abs. 8

Es ist den Benutzern des Internetarbeitsplatzes untersagt, Websites mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder extremistischem Inhalt aufzurufen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

   
    13.12.2018 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Korrektur der nachfolgend benannten Gebühren der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Johann Christoph Adelung“ der Hansestadt Anklam auf den Stand Drucksache Nr. 2016/BM/030 (neu) und hebt damit die diesbezügliche, irrtümliche Änderung (2018/BM/209 - alt) wieder auf: 

 

(1)  Allgemeine Gebührenaltneu

Jahresgebühr nur Onleihe

0,00 €

15,00 €

Jahresgebühr Familienkarte

23,00

25,00 €

Monatskarte

5,00 €

6,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises bis 18 Jahre

1,00

5,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises ab 18 Jahre

2,00

10,00 €

 

(2) Sonstiges

Ausdruck aus dem Internet, Kopien je Seite

0,00  

0,50 €

 

(3) Vorbestellungen und Fernleihe

 

Vorbestellung mit schriftlicher Benachrichtigung

1,00

2,00 €

Fernleihe pro Titel bei Realisierung

6,00

8,00 €

 

(4) Versäumnisgebühren

Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen dem Benutzer folgende Gebühren je Medieneinheit und je Woche:

Benutzer bis einschließlich vollendetem 13. Lebensjahr

0,50

1,00

Benutzer ab 14 Jahre

1,00

1,50 €

Bearbeitungsgebühr 1. Mahnung

2,00

5,00

Bearbeitungsgebühr 2. Mahnung

4,00

7 ,50

 

 

Im gleichen Zusammenhang beschließt die Stadtvertretung analog die Korrektur der benannten Satzung wie folgt:

 

§ 1 – Allgemeines / Abs. 4

Die allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang und Flyer in der Stadtbibliothek sowie Homepage bekannt gegeben.

 

§ 5 – Verhalten in den Bibliotheksräumen / Abs. 8

Es ist den Benutzern des Internetarbeitsplatzes untersagt, Websites mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder extremistischem Inhalt aufzurufen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2

 

 

 

Ö 9  
Sonstiges      
Ö 10  
Bestätigung der Niederschrift vom 09.10.2018 - öffentlicher Teil  
2018/SBS/025  
N 11     Bestätigung der Niederschrift vom 09.10.2018 - nichtöffentlicher Teil      
N 12     Informationen des Ausschussvorsitzenden      
N 13     Informationen des Sachgebietes      
N 14     Sonstiges      
N 15     Schließen der Sitzung