Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen
Gremium: Ausschuss für Finanzen
Datum: Mo, 29.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam
Zusatz: Sondersitzung - 1.Lesung Haushalt 2018

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Herr Dietger Wille - Beigeordneter und 2. Stellvertreter der Landrätin Themen: Haushalt der Hansestadt Anklam, Finanzausgleichsgesetz, Kreisumlage, Kreishaushalt      
Ö 5  
Beteiligungsbericht Frau Bluhm - zur GWA und zum Binnenhafen Frau Lehrkamp - zum Anklamer Flugplatz      
Ö 6  
Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2018/FB2/055  
Ö 7  
Haushaltssicherungskonzept HSK 2018  
Enthält Anlagen
2018/FB2/056  
Ö 8  
Haushaltssatzung 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2018/FB2/054  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 

   
    29.01.2018 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 8 - (offen)
   
   
    31.01.2018 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                   der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                   der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

 

 

 

 

 

   
    05.02.2018 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 7 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                   der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                   der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

   
    15.02.2018 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                   der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                   der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

 

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

8

 

 

Ö 9  
Sonstiges      
Ö 10  
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