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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Herr Dietger Wille - Beigeordneter und 2. Stellvertreter der Landrätin Themen: Haushalt der Hansestadt Anklam, Finanzausgleichsgesetz, Kreisumlage, Kreishaushalt | ||||||||||
Ö 5 | Beteiligungsbericht Frau Bluhm - zur GWA und zum Binnenhafen Frau Lehrkamp - zum Anklamer Flugplatz | ||||||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung 2018 der Hansestadt Anklam | 2018/FB2/055 | |||||||||
Ö 7 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2018 | 2018/FB2/056 | |||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam | 2018/FB2/054 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
2. im Finanzhaushalt a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug 1.416.924,33 EUR
§ 6 Weitere Vorschriften
Entfällt
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29.01.2018 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||
31.01.2018 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
2. im Finanzhaushalt a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug 1.416.924,33 EUR
§ 6 Weitere Vorschriften
Entfällt
Abstimmungsergebnis:
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05.02.2018 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
2. im Finanzhaushalt a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug 1.416.924,33 EUR
Entfällt
Abstimmungsergebnis:
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15.02.2018 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
2. im Finanzhaushalt a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug 1.416.924,33 EUR
§ 6 Weitere Vorschriften
Entfällt
Abstimmungsergebnis:
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Ö 9 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 10 | Schließen der Sitzung | ||||||||||