Drucksache - 2018/FB2/054  

Betreff: Haushaltssatzung 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
29.01.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
31.01.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
05.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.02.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen 2018  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2018 des Städtebauliches Sondervermögens der Hansestadt Anklam, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf1.009.400 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf1.009.400 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf1.009.400 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf1.012.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf-3.500 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.589.700 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.491.900 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf97.800 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2013 betrug  1.416.924,33 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

Entfällt

 

 


Sachdarstellung:

 

 

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Der Ergebnishaushalt des Städtebauliches Sondervermögen ist ausgeglichen.

 

 

 

 

 


 

 

 

 


Anlagen:

Haushaltsplan 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan Städtebauliches Sondervermögen 2018 (4846 KB)