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Aufhebung der Satzung der Hansestadt Anklam über die Schaffung, Gestaltung, Anzahl und Größe notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge gemäß § 86 Abs. 1 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (Stellplatzsatzung Hansestadt Anklam)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 17.07.2008 beschlossen, den Beschluss (Vorlage – Nr.: FB1/119/2007), veröffentlicht im Anklamer Stadtkurier am 09.01.2008, Satzung der Hansestadt Anklam über die Schaffung, Gestaltung, Anzahl und Größe notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge gemäß § 86 Abs. 1 der Landesbauordnung Mecklenburg – Vorpommern aufzuheben.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 29.07.2008

(Siegel)     gez. i. V. Butzke
                i.V. Dr. Detlef Butzke
                Bürgermeister        

 

Hinweis:
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Anklam "Anklamer Stadtkurier" vom 20. August 2008.