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Kosten

Wie für die Abfallentsorgung gibt es auch für die Sperrmüllentsorgung keine landesweit einheitliche Gebührenregelung für die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Höhe der ggfs. fälligen Gebühr wird durch den Kreistag des Landkreises oder die Stadtvertretung/Bürgerschaft durch Satzungen beschlossen.