Allgemeine Informationen
Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb im Landkreis, der an die örtliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung anzumelden.
Darüber hinaus wird bei Bedarf, z.B.. für Haushaltsauflösungen oder Umzüge, die Möglichkeit angeboten, einen Container für Sperrmüll, Haushalts- und Elektroschrott zu bestellen. Für die Gestellung des Containers wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Der Sperrmüllcontainer ist selbst zu befüllen.
Der Container darf mit folgenden Abfällen gefüllt werden:
- Schränke, Regale, Sofas, Tische, Stühle, Sessel, Betten, Matrazen, Gartenmöbel ...
- Teppiche, PVC- u. textile Fußbodenbeläge
- Lampen, Spiegel, Bilderrahmen, Innenrollos, Bügelbretter, Federbetten ...
- Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug, sperrige Kunststoffbehälter, Regentonne ...
- Gasherd, Grill, Wäscheständer, Metallregal, Eimer, Fahrradrahmen, Kochtöpfe, Schubkarre, Rasenmäher, Werkzeuge und Gartengeräte aus Metall ...
- Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Backöfen, Fernseher, Radio, Compueter, Laptop, Telefon, Staubsauger, Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Bügeleisen ...
Bitte beachten Sie, dass Kühlgeräte, Waschmaschinen, Haushalts- und Elektronikschrott zuletzt in den Container verbracht werden, damit die Gegenstände später heraus sortiert werden können.
Der Container darf mit folgenden Abfällen nicht befüllt werden:
- Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcken oder Kartons verpackt, Bau- und Renovierungsabfälle, z.B. Steine, Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahemen, Deckentäfelung, Styroporplatten, Paneele, Laminat, Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- und Badewannen, Wasch- und WC-Becken, Dachrinnen, Zäune und Pergola, Teichfolien- und -wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien ...
- Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen
- Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter
- Hausmüll, Alttextilien, Geschirr
- kompostierbare Abfälle
- schadstoffhaltige Abfälle
- Lithium-Batterien/-Akkus bzw. Elektroaltgeräte mit derartigen Batterien/Akkus
- Leuchtstoffröhren