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Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin

Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin

Bekanntmachung (PDF, 1 Seite)

Für das Vermessungsobjekt

  •  Gemeinde: Anklam, Hansestadt
  • Gemarkung: Gellendin
  • Flur: 2
  • Flurstück: 23/1

wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch eine einmpnatige Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde Anklam, Hansestadt, Gemarkung Gellendin, Flur 2, Flurstück 23/1

Die Offenlegung erfolgt in den Räumen der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ulbrich, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Friedländer Straße 16, 17389 Anklam, während der Geschäftszeiten:

Mo - Do: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

in der Zeit vom 15.10.2026 bis 14.11.2026 .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim ÖbVI S. Ulbrich, Friedländer Straße 16, 17389 Anklam einzulegen.

Entscheidend für die Wahrung der Widerspruchsfrist ist der Eingang des Widerspruchs bei der Vermessungsstelle bzw. der Tag der Kenntnisnahme des Widerspruchs durch die Vermessungsstelle.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk:
Die Bekanntmachung der Offentlegung der Niederschrift über einen Grenztermin wurde am 29.09.2026 durch Veröffentlichung auf der Homepage der Hansestadt Anklam www.anklam.de / Ortsrecht und Satzungen / amtliche Bakanntmachungen bekannt gemacht.

29.09.2026