Mitteilung eines Grenztermins
Mitteilung eines Grenztermins
Bekanntmachung (PDF, 1 Seite)
Für das Vermessungsobjekt
- Gemeinde: Anklam, Hansestadt
- Gemarkung: Gellendin
- Flur : 2
- Flurstück: 23/1
wird im Rahmen eines Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahrens gemäß § 31 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. m-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, am 14.10.2026 um 9:00 Uhr, Treffpunkt: Gelledin 37, durch Dipl.- Ing. (FH) Stefan Ulbrich, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Friedländer Straße 16, 17389 Anklam, ein Grenztermin abgehalten.
Der Grenztermin wird hiermit den Eigentümern der nachfolgend aufgeführten Flurstücke mitgeteilt, da diese Eigentümer unbekannt sind oder ihre Adresse nicht ermittelbar ist:
Gemeinde Anklam, Hansestadt, Gemarkung Gellendin, Flur 2, Flurstück 23/1
In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der (des) Verwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder zur Abmarkung der Grenzpunkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betrroffen ist. Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Besondere Hinweise:
- Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder abmarkung durchgeführt werden.
Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben. - Bitte halten Sie zum Grenztermin einen geeigneten amtlichen Identitätsnachweis bereit.
Sofern Sie sich vertreten lassen, hat die vertretende Person ihre Vertretungsbefugnis auf Verlangen vor Ort nachzuweisen und sich ebenfalls entsprechend auszuweisen. - Die Ihnen durch die Teilnahme an dem grenztermin entstehenden Kosten (z.B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet.
Vermerk:
Die Mitteilung des Grenztermins wurde am 25.09.2026 durch Veröffentlichung auf der Homepage der Hansestadt Anklam www.anklam.de / Ortsrecht und Satzungen / Amtliche Bekanntmachungen bekannt gemacht.