Bekanntmachung der Hansestadt Anklam zum Umgang mit Fundtieren
Bekanntmachung (PDF, 1 Seite)
Wird ein Haustier gefunden, muss dies unverzüglich bei der Hansestadt Anklam, Fachbereich 3, Burgstraße 15, 17389 Anklam gemeldet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Fundanzeige schriftlich zu übermitteln.
Wichtige Hinweise:
- Fundtiere sind direkt bei der genannten Behörde abzugeben. Tierheime oder andere Stellen sind nicht zur Annahme berechtigt.
- Erfolgt keine Abgabe, bleibt der Finder für die Verwahrung verantwortlich und trägt eventuell anfallende Kosten.
30.09.2020