Inhalt

Bekanntmachung der Hansestadt Anklam zum Umgang mit Fundtieren

Bekanntmachung (PDF, 1 Seite)

Wird ein Haustier gefunden, muss dies unverzüglich bei der Hansestadt Anklam, Fachbereich 3, Burgstraße 15, 17389 Anklam gemeldet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Fundanzeige schriftlich zu übermitteln.

Wichtige Hinweise:

  • Fundtiere sind direkt bei der genannten Behörde abzugeben. Tierheime oder andere Stellen sind nicht zur Annahme berechtigt.
  • Erfolgt keine Abgabe, bleibt der Finder für die Verwahrung verantwortlich und trägt eventuell anfallende Kosten.
30.09.2020