1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 27.10.2022 den Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.
Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 28.07.2022, Az.: 01558-22-44 wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion festgestellt.
1. Änderung
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 22.01.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" als Satzung beschlossen. Die im Parallelverfahren aufgestellte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 05.05.2026, AZ: 01028-26-46 genehmigt. Durch die amtliche Bekanntmachung und mit Ablauf des 29.05.2026 wurde die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
- Amtliche Bekanntmachung (PDF, 3 Seiten)
- Beschlussauszug (PDF, 1 Seite)
- Planzeichnung (PDF, 1 Blatt, groß)
- Begründung und Umweltbericht (PDF, 68 Seiten)
- Artenschutzfachbeitrag (PDF, 51 Seiten)
- Baumgutachten (PDF, 38 Seiten)
- Gartendenkmalpflegerische Zielstellung ( PDF, 43 Seiten)
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 10 Seiten)