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1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"

Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 27.10.2022 den Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 28.07.2022, Az.: 01558-22-44 wurde der Eintritt der Genehmigungsfiktion festgestellt.

1. Änderung

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 22.01.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" als Satzung beschlossen. Die im Parallelverfahren aufgestellte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 05.05.2026, AZ: 01028-26-46 genehmigt. Durch die amtliche Bekanntmachung und mit Ablauf des 29.05.2026 wurde die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.