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Beschluss der Satzung der Hansestadt Anklam über die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost“ Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 03.05.2007 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006, sowie nach § 86 LBauO M-V, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006, die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 - 1992 Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB bekannt gemacht.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 BauGB darzulegen. Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen werden nach § 44 BauGB geregelt. Auf die Bestimmungen des § 5 Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) vom 08. Juni 2004 wird hingewiesen.
Anklam, den 25.08.2008
(Siegel) gez. i.V. Butzke Übersichtsskizze zur Lage des Planbereiches |