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Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 23.10.2008 den ausgearbeiteten Entwurf zur2. Änderung des Bebauungsplanes 2–1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ und die Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt. Umweltbezogene Informationen zu erforderlichen Kompensationsmaßnahmen liegen bereits vor.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen (Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht) liegen in der Zeit vom 05.01. – 06.02.2009 in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1, Zimmer 41 während folgender Zeiten
zur Einsicht aus. Während dieser Frist können Stellungnahmen zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift zu den angegebenen Zeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt. Entsprechend § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist ein Antrag unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Anklam, den 24.11.2008 (Siegel) gez. Jörg Schröder |