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Hinweis: Beschluss über die Satzung der Hansestadt Anklam über die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1995 „Siedlung Gellendiner Weg“ Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 03.05.2007 gemäß § 10 BauGB, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), sowie nach § 86 LBauO M-V , zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1 - 1995 „Siedlung Gellendiner Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung kann jedermann in der Stadtverwaltung Anklam, Fachbereich 1, Wirtschaft und Stadtentwicklung, Burgstraße 15 während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 BauGB darzulegen. Anklam, den 04.05.2007 (Siegel) gez. Michael Galander
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