Inhalt

Satzung der Hansestadt Anklam über die Unterhaltung und Benutzung einer Obdachlosenunterkunft

Satzung der Hansestadt Anklam über die Unterhaltung und Benutzung einer Obdachlosenunterkunft

Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2005, S. 270, berichtigt GVOBl. M-V 2024 S. 351) und der §§ 1, 13 bis 16 und 71  des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und ordnungsgesetz - SOG M-V) vom 27. April 2020 (GVOBl. M-V 2020 S. 891), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 891, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 03.09.2026 die Satzung der Hansestadt Anklam über die Unterhaltung und Benutzung einer Obdachlosenunterkunft erlassen.

Satzung (PDF, 2 Seiten)

       
Vermerk:

Die Satzung wurde am 23.10.2026 durch Veröffentlichung auf der Homepage der Hansestadt www.anklam.de / Ortsrecht und Satzung /Amtliche Bekanntmachungen bekannt gemacht.

23.10.2026