Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Anklam
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Anklam
Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2005, S. 270, berichtigt GVOBl. M-V 2024 S. 351) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geäbdert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650) und des § 8 der Satzung der Hansestadt Anklam über die Unterhaltung und Benutzung einer Obdachlosenunterkunft, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 03.09.2026 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Anklam erlassen.
Satzung (PDF, 2 Seiten)
Vermerk:
Die Satzung wurde am 23.10.2026 durch Veröffentlichung auf der Homepage der Hansestadt www.anklam.de / Ortsrecht und Satzung /Amtliche Bekanntmachungen bekannt gemacht.