Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam über den Grundsatzbeschluss zur gemeindlichen Zustimmung nach § 36 a BauGB im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam über den Grundsatzbeschluss zur gemeindlichen Zustimmung nach § 36 a BauGB im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Amtliche Bekanntmachung einschließlich Beschluss (PDF, 3 Seiten)
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 18.06.2026 den Grundsatzbeschluss zur gemeindlichen Zustimmung nach § 36 a BauGB im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen.
In dem Grundsatzbeschluss ist geregelt wie die Hansestadt Anklam künftig mit Baugesuchen, die sich auf den sogenannten „Bau-Turbo“ beziehen, umgehen wird.
Zur Anwendung des „Bau – Turbos“ wurden folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst:
- Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die Befugnis zur gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36 a BauGB auf den Bürgermeister der Hansestadt Anklam zu übertragen.
- Die Stadtvertretung beschließt, dass die Zustimmung der Gemeinde nach § 36 a BauGB für Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 3 BauGB in begründeten Ausnahmefällen Anwendung findet.
- Die Stadtvertretung beschließt, dass die Zustimmung der Gemeinde nach § 36 a BauGB für das Einfügen in die nähere Umgebung nach § 34 Abs. 3b BauGB in begründeten Ausnahmefällen Anwendung findet.
- Die Stadtvertretung beschließt, dass die Zustimmung der Gemeinde nach § 36 a BauGB für Baugesuche nach § 246 e Abs. 1 und Abs. 3 BauGB keine Anwendung findet.
Der Beschluss ist Teil dieser Bekanntmachung und wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Anklam, den 07.07.2026
Michael Galander (Siegel)
Bürgermeister
Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 31.07.2026 durch Abdruck in der Zeitung „StadtZeitung Hansestadt Anklam“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 31.07.2026 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de → „Rathaus“ → „Ortsrecht und Satzungen“ → „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.
Anklam, 31.07.2026
Michael Galander (Siegel)
Bürgermeister