Inhalt

Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam - Beschluss über die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das „Sanierungsgebiet Leipziger Allee – Theater Anklam“

Amtliche Bekanntmachung der Hansestadt Anklam

Beschluss über die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das „Sanierungsgebiet Leipziger Allee – Theater Anklam“

Amtliche Bekanntmachung (PDF, 2 Seiten) 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2026 den Beschluss gefasst (Drucksache: 2026/FB1/927), für das Gebiet „Sanierungsgebiet Leipziger Allee – Theater Anklam“ die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

1. Zweck und Ziel der vorbereitenden Untersuchungen
Die vorbereitenden Untersuchungen sollen Aufschluss darüber geben, ob im Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände vorliegen, die eine Sanierung im Wege eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes erforderlich machen. Ziel ist es, den Bereich städtebaulich aufzuwerten, die Infrastruktur zu verbessern und insbesondere die bauliche sowie funktionale Sanierung und Zukunftssicherung des örtlichen Theaters zu unterstützen, um hierfür entsprechende Städtebaufördermittel beantragen und einsetzen zu können.

2. Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke im Bereich der Leipziger Allee sowie des angrenzenden Theaterumfelds. Die genaue Abgrenzung des Gebiets ergibt sich aus dem Lageplan, der dieser Bekanntmachung beigefügt ist.

3. Hinweis auf die gesetzliche Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB
Gemäß § 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen im Untersuchungsgebiet verpflichtet, der Hansestadt Anklam oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis für die Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes oder für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Hierzu gehören insbesondere Angaben über die bauliche Beschaffenheit, Nutzung, Mietverhältnisse sowie wirtschaftliche Verhältnisse der Grundstücke.

Auf die Rechtswirkungen des § 141 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen: Mit dieser Bekanntmachung finden die §§ 137 bis 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht sowie die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Außerdem ist § 15 BauGB auf das Untersuchungsgebiet entsprechend anzuwenden.

4. Datenschutzhinweis
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach den Vorschriften des BauGB und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten dürfen nur für die Sanierung verwendet werden.

5. Einleitung der Beteiligung
Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen wird den Betroffenen sowie den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die betroffenen Eigentümer werden im weiteren Verfahren zusätzlich gesondert kontaktiert.

Die vorbereitenden Untersuchungen begründen noch keine förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 12.08.2026


Michael Galander                         (Siegel)
Bürgermeister

Übersicht Geltungsbereich – Sanierungsgebiet „Leipziger Allee – Theater Anklam“

Verfahrensvermerk:
Diese Bekanntmachung ist am 28.08.2026 durch Abdruck in der Zeitung „StadtZeitung Hansestadt Anklam“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 28.08.2026 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus“ > „Ortsrecht und Satzungen“ > „amtliche Bekanntmachungen“) veröffentlicht.

Anklam, 29.08.2026

Michael Galander                        (Siegel)
Bürgermeister

28.08.2026