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1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie und Werkstraße" der Hansestadt Anklam

Amtliche Bekanntmachung

Betr.: 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ der Hansestadt Anklam

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung (PDF, 3 Seiten)

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der öffentlichen Sitzung am 22.01.2026 die
1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ als Satzung beschlossen. Die im Parallelverfahren aufgestellte 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 05.05.2026, AZ: 01028-26-46 genehmigt. Durch die amtliche Bekanntmachung und mit Ablauf des 29.05.2026 wurde die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ befindet sich im nordöstlichen Bereich der Hansestadt Anklam und umfasst die Flurstücke 22, 24/8, 83 und teilweise die Flurstücke 23/5, 23/6, 27/5, 27, 15 und 77/7 der Flur 4 in der Gemarkung Anklam. Der Planbereich wird im Norden und Westen durch das Gelände der Cosun Beet Company Anklam begrenzt. Im Osten bildet die Straße „Am Schanzenberg“ die Grenze. Die südliche Begrenzung erfolgt durch einzelne Wohnhäuser an der Bluthsluster Straße. Die Lage des Plangebietes ist der Übersichtsskizze zu entnehmen.

Das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung des alten Schwimmhallengebäudes unter Beachtung des Denkmalschutzes als Sozial- und Verwaltungsgebäude. Zur Deckung des Bedarfs an Sozialräumen der Cosun Beet Company Anklam wird Baurecht für ein weiteres Gebäude auf dem Gelände der alten Schwimmhalle geschaffen. Dieses entsteht im Bereich des ehemaligen Spielbereiches nördlich der Schwimmhalle. Außerdem wird ein geringfügiger Teil des Änderungsbereichs im Norden als Industriegebiet und der südliche Teil der Bluthsluster Straße als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

Der Satzungsbeschluss zum Bauleitverfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung kann jedermann in der Stadtverwaltung der Hansestadt Anklam, Burgstraße 15, Fachbereich 1 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Montag von 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr

Ergänzend wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung auf der Homepage der Hansestadt Anklam eingestellt unter:

www.anklam.de -> „Rathaus“ -> „Ortsrecht und Satzungen“ -> „Bebauungspläne“

und im Bau- und Planungsportal Mecklenburg – Vorpommern unter:

https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Anklam geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 BauGB darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres ab der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Der Beschluss wird hiermit amtlich bekannt gemacht.

Anklam, den 08.06.2026


Michael Galander
Bürgermeister                         (Siegel)

Übersichtsskizze zum Planbereich

Verfahrensvermerk:

Diese Bekanntmachung ist am 26.06.2026 durch Abdruck in der Zeitung „StadtZeitung Hansestadt Anklam“ bekannt gemacht worden. Diese Bekanntmachung wurde am 26.06.2026 im Internet auf der Homepage der Hansestadt Anklam unter der Adresse www.anklam.de (www.anklam.de > „Rathaus“ > „Ortsrecht und Satzungen“ > „amtliche Bekanntmachungen“) und unter https://bplan.geodaten-mv.de veröffentlicht.

Anklam, 27.06.2026

Michael Galander                              (Siegel)
Bürgermeister


26.06.2026