Die Hansestadt Anklam macht nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung bekannt.
27.04.2017
Die Hansestadt Anklam macht nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung bekannt.