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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Beteiligung der Hansestadt Anklam an der Weiterführung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung in der beigefügten und gegenüber dem bisherigen Vertragstext geänderten Fassung.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam ist Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft zur Inanspruchnahme des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast für die örtliche Rechnungsprüfung. Daneben sind auch die Gemeinde Heringsdorf, sowie die Ämter Anklam-Land, Usedom-Nord, Usedom-Süd, Am Peenestrom und Züssow beteiligt.
Das RPA unterstützt die beteiligten Verwaltungen bei der Prüfung der Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse nach dem Kommunalprüfungsgesetz M-V. Es informiert die Beteiligten im Rahmen der geltenden Vorschriften regelmäßig über die Kenntnisse aus den Prüfungstätigkeiten, die zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Verwaltung bei den anderen Beteiligten beitragen können und es unterstützt die Beteiligten bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen.
Die Beschäftigten des RPA Wolgast sind mittlerweile qualifiziert, die umfangreichen Prüfungsaufgaben eigenständig erfüllen zu können.
Der Vertrag läuft vereinbarungsgemäß zum 31.12.2015 aus.
Die Vertreter der Beteiligten halten es für zweckmäßig diese Verwaltungsgemeinschaft fortzusetzen. Das Amt Anklam-Land hat diesbezüglich bereits einen Beschluss gefasst.
Die Umlage aus dem derzeit noch geltenden Vertrag belastet die Stadt in 2015 noch mit ca. 55.000 €.
Die weitere Beteiligung der Hansestadt Anklam an der Fortsetzung der Verwaltungsgemeinschaft wird von der Verwaltung und vom Rechnungsprüfungsausschuss als notwendig, zweckmäßig und alternativlos beurteilt.
Positiv ist insbesondere, dass zunehmend eine Reduzierung der jährlichen finanziellen Belastung zu erwarten ist. Dies begründet sich:
Der einzig zu erkennende Nachteil der Neufassung des Vertrages ist, dass im Falle einer Kündigung eine Auseinandersetzung in Bezug auf das Personal stattfindet. Unterstellt, dieser Fall träte ein, hätte die Hansestadt Anklam vermutlich einen Mitarbeiter zu übernehmen, der nicht zur Testierung von Jahresabschlüssen befugt wäre.
Andererseits ist auch der Wunsch der Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast, nach 5 Jahren befristeter Arbeitsverträge endlich in den Genuss einer Festanstellung zu kommen, verständlich.
Anlagen:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M‑V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Rechnungsprüfung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zu FB2/157/2015 (Vertrag) (417 KB) |