|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stellt die vom Rechnungsprüfungsamt Neverin mit Prüfbericht vom 4.11.2013 geprüfte und mit dem Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschuss vom 13.11.2013 versehene Eröffnungsbilanz der Hansestadt Anklam zum Stichtag 1.1.2012 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V in der Fassung vom 04.11.2013 fest.
Sachdarstellung:
Als erster Baustein der Umstellung der Haushaltssystematik wird seit 2012 ein doppischer Haushaltsplan aufgestellt und das unterjährige Buchungsgeschäft nach doppischen Grundsätzen vollzogen.
Die vorliegende Eröffnungsbilanz liefert einen weiteren Baustein für eine transparente finanzpolitische Steuerung. Aus der Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden und der Darstellung, ob das Vermögen aus eigenen Mitteln oder aus Fremdkapital finanziert wurde, ergibt sich ein aussagekräftiger Blick auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Hansestadt Anklam. Erstmals ist es möglich die städtische Vermögenslage in Anlehnung an die Bewertungsvorschriften der freien Wirtschaft zu beurteilen.
Die Bilanzsumme beträgt 134.053.151,15 EUR
Die Höhe des Eigenkapitals beträgt104.741.059,09 EUR
Diese Festsetzungen bilden den Ausgangspunkt für alle künftigen Jahresabschlüsse.
Mit der Drucksache DS Fin/320/2006 „Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik“ gab die Stadtvertretung am 24.8.2006 den offiziellen Startschuss für die Doppikumstellung. Die erstmalige Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens und der städtischen Schulden forderte einen enormen personellen und zeitlichen Aufwand. Darüber hinaus waren weitere umfangreiche Vorarbeiten zu leisten, wie beispielsweise die Erarbeitung einer Doppik-Umsetzungs-und Inventurrichtlinie (Dienstanweisung 03/2010), einer Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie (Dienstanweisung …/2013), eines Straßenpreiskataloges sowie die gesamte Überarbeitung der Dienstanweisungen im Bereich des Haushalts- und Rechnungswesens..
Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz ist ein Gemeinschaftswerk der gesamten Stadtverwaltung einschließlich ihrer nachgeordneten Einrichtungen. Dank der reibungslosen und engagierten Unterstützung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte die Bilanz zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt in der vorliegenden Qualität erarbeitet werden.
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der kaufmännischen Vorsicht wurden befolgt. Möglichen Risiken wurde durch die Wertberichtigung von Forderungen sowie die Bildung von Rückstellungen vorgebeugt. Die vom Land zugelassenen Vereinfachungs- und Ausnahmeregelungen wurden genutzt.
Die vorliegende Bilanz dokumentiert die Vermögenslage der Hansestadt Anklam vollständig und realistisch. Sie vermittelt das Bild einer der Höhe und Struktur nach grundsätzlich gesunden Verteilung von Vermögen und Schulden. Dieses positive Bild darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass defizitäre Haushalte in wenigen Jahren große Teile des Eigenkapitals aufzehren könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Neverin haben die Eröffnungsbilanz der Hansestadt Anklam zum Stichtag 1.1.2012 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt Neverin hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Hansestadt Anklam und seinem abschließenden Prüfungsvermerk vom 4.11.2013 zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss stützt sich in seinem beiliegenden Prüfungsvermerk vom 13.11.2013 auf den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Neverin vom 04.11.2013. Er kommt zu der Feststellung, dass der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Neverin ein den Tatsachen entsprechendes Bild vermittelt. Eigene Nachprüfungen zu den aufgebrachten Sachverhalten waren nicht erforderlich.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam empfiehlt der Stadtvertretung Anklam die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 zu beschließen.
Anlagen: