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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende des Lions Clubs in Höhe von 1.400,00 Euro für die öffentlichen Kinderspielplätze.
Sachdarstellung:
Lt. Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u. a. auch die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Der Lions Club Anklam ist an die Stadtverwaltung herangetreten und möchte sich auch in diesem Jahr wieder mit einer Spende in Höhe von 1.400,00 Euro an der Gestaltung von öffentlichen Kinderspielplätzen beteiligen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Spende für die Neuanschaffung von Spielgeräten zu verwenden. Diese Verwendung findet die Zustimmung des Lions Clubs.