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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung hatte bereits mit Schreiben vom 13.11.2012 den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam im Bereich der Kläranlage gestellt.
Die derzeitige Behandlung des Klärschlammes soll auf eine weniger geruchsintensive und mehr umweltfreundliche Technik umgestellt werden.
Es ist geplant eine Klärschlammvererdungsanlage (mit Schilf bewachsene Beete) zu errichten.
Dazu wurde für die Stadtvertretung am 14.02.2013 eine entsprechende Vorlage erarbeitet und zur Entscheidung eingereicht. Die Stadtvertretung verwies die Vorlage zurück in die Verwaltung und beauftragte diese gemeinsam mit dem Zweckverband nach Alternativen zu suchen.
Daraufhin fanden zurückliegend 3 Arbeitsgespräche mit dem Zweckverband, den Fraktionsvorsitzenden, sowie Vertreter des Landkreises Vorpommern – Greifswald und der Verwaltung statt. Als Ergebnis der Gespräche wurde durch den Zweckverband die Besichtigung der bestehenden Klärschlammvererdungsanlage in Demmin organisiert, an welcher Anwohner des Gneveziner Dammes, Fraktionsmitglieder und Mitarbeiter des Landkreises und der Verwaltung teilnahmen.
Das Vorhaben wurde erneut durch die Stadtvertreterversammlung am 12.09.2013 in Verwaltung zurückverwiesen.
In Mecklenburg – Vorpommern existieren keine Landesrichtlinien zu Abstandsflächen für derartige Anlagen in Bezug auf den Abstand zu Wohnbebauungen. Anwendbar ist nur die Hinzuziehung von Orientierungshilfen aus anderen Bundesländern.
Zwischenzeitlich ist seitens des Zweckverbandes die Anordnung der geplanten Klärschlamm-vererdungsanlage verändert worden. Mit der geänderten Anordnung der Anlage versucht der Zweckverband den 300 m Abstand zwischen der geplanten Klärschlammvererdungsanlage und der vorhandenen Wohnbebauung einzuhalten.
Der Zweckverband hat im Vorfeld, in den Jahren zwischen 2009 und 2011 an der Zahl 4 Standortvarianten untersucht und geprüft. Allerdings besteht nur an diesem Standort die Möglichkeit eine solche Anlage technisch zu errichten.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich der Kläranlage als Fläche für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung Zweckbestimmung – Abwasser ausgewiesen.
Durch die Anordnung der Klärschlammvererdungsanlage wird Fläche in Anspruch genommen, welche derzeit als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist.
Mit der Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet, öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange angefordert und somit die Baurechte für die Errichtung der Klärschlammvererdungsanlage vorbereitet.
Anlagen:
- Antrag Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam
- Übersichtsplan
- Flächennutzungsplanauszug