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Beschlussvorschlag:
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| in 2013 | in 2014 |
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| EUR | EUR |
1. | im Ergebnishaushalt |
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a) | der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 16.518.100 | 15.000.300 |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 19.112.100 | 19.413.500 |
| der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen | -2.594.000 | -4.413.200 |
b) | der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 5.000 | 0 |
| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 20.000 | 20.000 |
| der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen | -15.000 | -20.000 |
c) | das Jahrsergebnis nach Veränderungen der Rücklagen | -2.609.000 | -4.433.200 |
2. | im Finanzhaushalt |
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a) | die ordentlichen Einzahlungen | 15.866.700 | 14.362.000 |
| die ordentlichen Auszahlungen | 16.853.700 | 17.123.800 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -987.000 | -2.761.800 |
b) | die außerordentlichen Einzahlungen | 5.000 | 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen | 20.000 | 20.000 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -15.000 | -20.000 |
c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.171.200 | 4.396.700 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.677.700 | 5.958.300 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.506.500 | -1.561.600 |
d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.685.900 | 6.194.100 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.177.400 | 1.850.700 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.508.500 | 4.343.400 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | -1.506.500 | -1.561.600 | |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 633.500 | 333.100 | |
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf | 1.563.400 | 3.105.298 | |
Die Hebesätze für die Realsteuer werden wie folgt festgesetz: | v.H | v. H | |
1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | 275 | 275 |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 375 | 375 |
2. | Gewerbesteuer | 350 | 350 |
Die Gesamtzahl der im Stelleplan ausgewiesenen Stellen beträgt 94,112 Vollzeitäquivalente (VzÄ) im Jahr 2013 und 94,187 VzÄ im Jahr 2014 |
Sachdarstellung:
1. Die Stadt Anklam hat entsprechend §§ 45- 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können somit alle Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.
2. Nachdem die Stadt erstmals in 2012 einen Haushaltsplan auf der Basis des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens beschlossen hat wird nunmehr erstmals ein Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 gemäß § 45 (2) KV M-V zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit werden folgende Ziele verfolgt:
- Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Durchführung von Investitionen für die Verwaltung und für Dritte (Fördermittelgeber, Bauunternehmen, Banken)
- Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Auszahlung von Zuwendungen an Dritte
- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Haushaltsplanung
- Reduzierung des Befassungsaufwandes der Stadtvertretung für die Haushaltsplanung
3. Sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt sind in den Haushaltsjahren und im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum nicht ausgeglichen. Der Ergebnishaushalt 2013 weist einen
Fehlbedarf in Höhe von 2.609.000 EUR, der in 2014 einen Fehlbedarf in Höhe von 4.433.200 EUR auf. Der Finanzhaushalt 2013 weist einen Fehlbedarf in Höhe von 1.398.200 EUR, der in 2014
einen Fehlbedarf in Höhe von 3.237.200 EUR auf.
4. Die Ursachen der defizitären Haushalte sind Folgende:
5. Der mittelfristige Finanzplanungszeitraum bis 2016 weist unter Berücksichtigung vorzutragender Beträge eine Deckungslücke im Finanzhaushalt in Höhe von 9.7 Mio EUR auf. Daher war zwingend
ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dieses wird der Stadtvertretung als gesonderte Vorlage vorgelegt. Dieses Konzept beinhaltet ein Konsolidierungspotential von ca. 4,5 Mio EUR in
einem Zeitraum von 4 Jahren. Die kommunalpolitische Diskussion wird zeigen in welche Richtung und in welchem Umfang diese Vorschläge zu konkretisieren bzw. zu erweitern sind.
6. Der Bedarf an Investitionen ist groß und kann bei Weitem nicht abgedeckt werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit dem relativ großen Umfang an geplanten Kreditermächtigungen durch die
Rechtsaufsichtsbehörde entsprochen wird.
7. Auch der Doppelhaushalt 2013/14 erlaubt noch keine outputorientierte Steuerung. Erst mit Vorlage von aussagefähigen Kennzahlen, die qualifizierte landesweite Vergleiche im kreisangehörigen
Raum zulassen wird dieses Ziel der Doppik in den nächsten Jahren umgesetzt.
8. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vorbericht, in den Anlagen zum Haushaltsplan, im Haushaltssicherungskonzept und im Personalentwicklungskonzept verwiesen.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht über Beteiligungen Teil 1 von 2 (71002 KB) | ||||
2 | Bericht über Beteiligungen Teil 2 von 2 (60911 KB) |