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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes „Innenstadt und Erweiterungsgebiet“ als Arbeitsgrundlage für geplante Maßnahmen im Betrachtungsgebiet.
Sachdarstellung:
Gemäß § 140 Nr. 4 BauGB ist die Vorbereitung der Sanierung Aufgabe der Gemeinde; sie umfasst die städtebauliche Planung; hierzu gehört auch die Bauleitplanung oder eine Rahmenplanung, soweit sie für die Sanierung erforderlich ist.
Die Hansestadt Anklam nutzt das Instrument des städtebaulichen Rahmenplanes seit Beginn der Stadtsanierung.
Der städtebauliche Rahmenplan stellt die Grundlage für die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen der Stadtsanierung dar.
Der erste Rahmenplan wurde 1993 aufgestellt, seine erste Fortschreibung erfolgte 1999.
2006 wurde der Bereich zwischen Steintor und Breiter Straße als Ergänzungsgebiet zum Sanierungsgebiet ausgewiesen.
Mit der 2. Fortschreibung der städtebaulichen Rahmenplanung wird die Entwicklung der Innenstadt an die weiterentwickelten planerischen Zielsetzungen der Stadt angepasst werden sowie der weitere Handlungsbedarf aktualisiert formuliert.
Durch den Stadtplaner Herrn Braun von der architektur:fabrik:nb wird die 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes vorgestellt.
Anlagen:
- 2. Änderung der Begründung zum städtebaulichen Rahmenplan “Innenstadt und Erweiterungsgebiet“,