|
|
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 13.12.2012 die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen vorgenommen.
Die vorliegenden Anregungen und Hinweise wurden in die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße“ eingearbeitet.
Die Einreicher wurden über das Abwägungsergebnis mit Schreiben vom 22.01.2013 informiert.
Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße“ zum Abschluss gebracht werden.
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden und bedarf somit keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Anlagen:
- 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier
Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße
- Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier
Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße