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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 13.12.2012 die Abwägung der beschränkten Beteiligung vorgenommen. Durch das Planungsbüro wurden die Hinweise, Bedenken und Anregungen in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.
Das Ergebnis der Abwägung wurde mit Schreiben vom 22.01.2012 den Beteiligten mitgeteilt.
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – Am Lilienthalring (OVP 49) zum Abschluss gebracht.
Der Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, da das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan bereits genehmigt wurde.
Anlagen:
- Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – Am Lilienthalring (OVP 49)
- Begründung zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – Am Lilienthalring (OVP 49)