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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt,
die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche des städtischen Friedhofs Gemarkung Anklam, Flur 1, Flurstücke 97/3 und 98/64 mit einer Größe von ca. 2.500,00 qm zu entwidmen.
Sachdarstellung:
Der im Lageplan gekennzeichnete nicht belegte Teil des städtischen Friedhofs in Anklam, Demminer Landstraße, soll entsprechend Bestattungsgesetz § 17 entwidmet werden.
Diese zu entwidmende Teilfläche des Friedhofs mit einer Größe von ca. 2.500 qm verläuft ungefähr in Verlängerung des Parkplatzes und wird als eigentliche Friedhofsfläche nicht benötigt. Die Fläche bzw. eine Teilfläche soll dem angrenzenden Straßen- und Tiefbauunternehmen als Stell- und Lagerfläche zur Verfügung gestellt werden.
Anlage:
Lageplan
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan FB1-558 (1000 KB) |