Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das Haushaltssicherungskonzept HHSK 5/2011 in der Fassung des HHSK 3/2011 (DS FB 2/072/2011 der Stadtvertretung vom 10.3.2011) mit der Einschränkung, dass
- seine Festsetzungen dem bestätigten Haushaltsplan 2011 (DS FB 2/074/2011 der Stadtvertretung vom 10.3.2011) sowie weiteren zwischenzeitlichen den Haushalt 2011 betreffende Beschlüsse der Stadtvertretung nicht entgegenstehen dürfen und
- eine rückwirkende Änderung der Hebesätze bei den Realsteuern zum 1.1.2011 gegenstandslos ist.
In Abänderung des Beschlussvorschlages zum HHSK 3/2011 (DS FB 2/072/201) wird die Verwaltung beauftragt
- der Stadtvertretung am 23.6.2011 den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem sollen
- die jeweils kumulierten Beträge der unter den Punkten 4.1 und 4.3 für das Jahr 2011 vorgeschlagenen Einsparungen planungsseitig festgesetzt werden sowie
- die unter den Punkten 4.4 und 4.6 für das Jahr 2011 konkret vorgeschlagenen Einsparungsbeträge planungsseitig festgesetzt werden
- der Stadtvertretung am 18.8.2011 im Zusammenhang mit dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept gegebenenfalls durch die Stadtvertretung zu ändernde Satzungen, Gebührensatzungen, Entgeltverordnungen bzw. gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zur Beschlussfassung vorzulegen
- tragfähige Konzepte zur Umsetzung der Ziele des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes zu entwickeln.