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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt zur Kompensation nicht bewilligter Sonderbedarfszuweisungen für die Dacheindeckung der Nikolaikirche in Höhe von 200 TEUR und zur Deckung einer zusätzlichen Investitionslücke in Höhe von 126 TEUR die Umschichtung von eingesparten Haushaltsausgabemitteln in Höhe von 326 TEUR gemäß der in Anlage 1 aufgeführten Haushaltsstellen.
Sachdarstellung:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dem Bürgermeister der Hansestadt Anklam mündlich die Bereitstellung einer Liquiditätshilfe in Höhe von 400 TEUR aus Sonderbedarfszuweisung gemäß § 20 FAG in Aussicht gestellt. Auf dieser Grundlage wurde die BIG-Städtebau beauftragt die Arbeiten an der Nikolaikirche ohne weitere Stillstandzeiten durchzuführen und die dazu notwendigen Aufträge im Rahmen der im November bekannten Gesamtbaukosten in Höhe von 1.960 TEUR zu vergeben. Maßgeblich dafür war, dass nur durch Vermeidung von Bauverzögerungen und zügigen Baufortschritt die kalkulierten Baukosten eingehalten bzw. minimiert werden können.
Die vorgenannten 400 TEUR wurden als Einnahme in den 2. Nachtragshaushalt 2010 eingestellt. Gleichzeitig wurden jeweils 200 TEUR Rückzahlung dieser Liquiditätshilfe in den Jahren 2011 und 2012 als Verpflichtungsermächtigungen eingestellt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum 2. Nachtragshaushalt wurden die vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen durch die Kommunalaufsicht des Landkreises OVP nicht genehmigt, da die Hansestadt Anklam nicht unter Liquiditätsschwierigkeiten leidet.
Durch das Innenministerium wurde schriftlich mitgeteilt, dass davon auszugehen ist, dass im Rahmen eines Bescheides in 2011 eine Sonderbedarfszuweisung als einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von 200 TEUR für die Dacheindeckung der Nikolaikirche bereit gestellt wird. Wenn man davon ausgeht, dass diese Summe nicht mehr in 2010 benötigt wird und im Rahmen der Jahresrechnung 2010 in gleicher Höhe ein Haushaltseinnahmerest gebildet wird bestand zum damaligen Zeitpunkt eine Deckungslücke von 200 TEUR. Zur Absicherung der Gesamtkosten ist diese Summe als zusätzlicher Eigenanteil durch die Hansestadt Anklam aufzubringen.
Zwischenzeitlich hat sich die Gesamtbausumme um weitere 126 TEUR auf 2.086 TEUR erhöht (Anlage 2). Entsprechende Nachträge wurden gegenüber der bauausführenden Firma genehmigt. Das Landesförderinstitut und das Innenministerium wurden bereits über die erhöhte Summe informiert. Dem LFI wurde auf Anforderung eine Zusammenstellung der Baukosten von 2.086 TEUR mit Nachweisen und Begründungen zur Verfügung gestellt um eine Plausibilitätsprüfung vornehmen zu können.
Das LFI hat mit dem in der Anlage 3 beigefügten Schreiben die Plausibilität grundsätzlich bestätigt. Das LFI hat gefordert, umgehend die aktualisierte Bestätigung zur Bereitstellung der Eigenmittel in Höhe von weiteren 126 TEUR durch den Landkreis OVP vorzulegen.
Das Innenministerium hat dies mit Termin 10.12.2010 um 10.00 Uhr festgesetzt, ansonsten würde in der am gleichen Tag stattfindenden Vergabeberatung die für das Jahr 2011 in Aussicht gestellte Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 200.000 EUR nicht bewilligt werden. Damit würde die Stadt Gefahr laufen auch diese Summe noch aus eigenen Mitteln aufbringen zu müssen.
Die Finanzierung der Gesamtbaukosten in Höhe von 2.086 TEUR soll wie folgt vorgenommen werden:
ZIP- Mittel 880 TEUR
Kofinanzierungshilfe 216 TEUR
Städtebauförderung 80 TEUR
Sonderbedarfszuweisung 200 TEUR
Eigenmittel HH-Planung 384 TEUR
zusätzl. Eigenmittel 326 TEUR (Anlage 1)
Die Bereitstellung der zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 326 TEUR erfolgt durch die Umschichtung von Haushaltsmitteln, deren Inanspruchnahme im Haushaltsjahr 2010 nicht erforderlich ist, entsprechend Anlage 1. Diese Mittel wurden durch den Bürgermeister zwischenzeitlich mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre belegt.
Im Gegenzug ergibt sich für die Haushaltsplanung 2011 und 2012 eine deutlich günstigere Situation, da die finanzielle Belastung im Rahmen der ursprünglich geplanten Rückzahlung von 400 TEUR Liquiditätshilfe entfällt.
Anlage 1 - 3
Anlage 1:
Aufstellung der zur Deckung dienenden Haushaltsstellen für die Mindereinnahmen bei der | ||
Nikolaikirche 3670-361300 |
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Fehlbedarf | 200.000,00 | EUR |
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Deckungen |
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HH-Stelle | Bezeichnung der | Betrag |
| HH-Stelle | EUR |
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0350-340001 | Immobilienmanagement | 4.400,00 |
| Grundstückserlöse Stadtgebiet |
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0350-932200 | Immobilienmanagement | 3.400,00 |
| Grundstücksverkehrsnebenkosten |
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1300-950002 | Freiwillige Feuerwehr Anklam | 10.000,00 |
| Planung Löschwasserversorgung Flugplatz |
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1301-950000 | Freiwillige Feuerwehr Pelsin/Stretense | 5.000,00 |
| Baukosten Tiefbau |
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4600-940000 | Jugendtreff Mühlenstraße 1 | 1.700,00 |
| Baukosten |
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6100-950000 | Orts- und Regionalplanung | 30.000,00 |
| Baukosten Kompensationsmaßnahmen |
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6210-940000 | Wohngebiet Mittelfeld | 20.900,00 |
| Baukosten |
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6300-935000 | Gemeindestraßen | 1.000,00 |
| Ersatzbeschaffung Stadtmobiliar |
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6386-950000 | Barrierefreie Hansestadt Anklam | 20.000,00 |
| Baukosten |
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6398-932000 | Erschließung Industriegebiet am Lilienthalring | 60.000,00 |
| Erwerb von Grundstücken |
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6398-932200 | Erschließung Industriegebiet am Lilienthalring | 3.000,00 |
| Grundstücksverkehrsnebenkosten |
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7000-983000 | Stadtentwässerung | 20.000,00 |
| Zuweisungen und Zuschüsse an Zweckverbände-WBV |
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7500-940000 | Städtischer Friedhof | 4.500,00 |
| Baukosten |
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7720-935000 | Betriebshof | 10.000,00 |
| Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände |
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9100-977000 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft | 6.100,00 |
| Tilgung Kreditmarkt ordentlich |
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Gesamtbetrag |
| 200.000,00 |
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | FB1-425-Anlage 1 (15 KB) | ||||
2 | FB1-425-Anlage 2 (22 KB) | ||||
3 | !Anlage3 (122 KB) |