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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam genehmigt gemäß § 38 (4) Kommunalverfassung M-V den Beschluss des Bürgermeisters bezüglich einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 19.126,00 EUR bei der Haushaltsstelle 9000-845000 Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen.
Sachdarstellung:
Aufgrund der vom 05.10.2010 vorliegenden Gewerbesteuermessbescheide vom Finanzamt für die Sparkasse Vorpommern ergaben sich für mehrere Jahre Gewerbesteuererstattungen. Diese Erstattungen waren lt. Abgabenordnung (AO) § 233a zu verzinsen. Allein für das Jahr 2004 wurden Gewerbesteuererstattungszinsen in Höhe von 20.473,00EUR berechnet. Mit so hohen Erstattungen konnte die Verwaltung nicht rechnen. Aus o.g. Gründen waren die Erstattungszinsen umgehend an die Sparkasse auszukehren. Da das Geld auf der betreffenden HH-Stelle nicht ausreichte, war eine ÜPL in Höhe von
19.126,00 EUR erforderlich. Die Deckung erfolgte aus folgenden Haushaltsstellen:
0350-142100 2.000,00 EUR Immobilienmanagement/Pachten
3220-110000 2.900,00 EUR Otto-Lilienthal-Museum/Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte
5910-110000 1.000,00 EUR Wasserwanderrastplatz/ Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte
9000-261000 1.200,00 EUR Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen
9100-206000 11.526,00 EUR Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft/Zinsen aus Geldanlagen priv.
Unternehmen
9100-808000 500,00 EUR Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft/Zinsen für Kredite Kreditmarkt.
Da es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit gem. § 38(4)KV M-V handelte, wurde durch den Bürgermeister eine Eilentscheidung getroffen. Nunmehr ist nach § 9 (4) der DA Nr. 03/2003 erforderlich die nachträgliche Genehmigung der Stadtvertretung einzuholen.