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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 3. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes entsprechend der Hauptsatzung bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Das Einzelhandelskonzept soll als Grundlage für eine strategische und städtebaulich verträgliche Einzelhandelsentwicklung in der Hansestadt Anklam dienen.
Die Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und die Erhöhung der Qualität des Einzelhandels haben hierbei eine besondere Bedeutung. Das Einzelhandelskonzept beruht auf einer aktuellen und verlässlichen Datenrecherche sowie methodisch gut nachvollziehbaren Berechnungsmodellen.
Die erste Fortschreibung erfolgte bereits im Jahr 2003 durch die Gesellschaft für Unternehmens- und Kommunalberatung mbH Dr. Lademann & Partner. Im Jahr 2012 wurde die Firma Wimes mit der zweiten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beauftragt.
Auch für die dritte Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wurde die Firma Wimes, durch Beauftragung im Jahr 2021 tätig.
Ziel der dritten Fortschreibung ist es, die Bestands- und Analysedaten entsprechend der Struktur der zweiten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für das Marktgebiet Anklam zu aktualisieren sowie den Versorgungsgrad der Bevölkerung im Marktgebiet zu ermitteln und daraus künftige Bedarfe abzuleiten.
In der dritten Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes werden unter anderem Daten zu der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft, der Struktur des Einzelhandels und des Onlinehandels analysiert und der zweite Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes gegenüber gestellt.
Im Ergebnis ist die 3. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes eine sichere Grundlage für Planungs- und Entscheidungsprozesse.
Die im Anhang befindliche dritte Fortschreibung dient der Umsetzung des Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
dritte Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3. Fortschreibung EH-Konzept Anklam (6897 KB) |