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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende von Frau Aline Kummer/ Massagepraxis Kummer, Riemannstraße 22 c, 17098 Friedland für das Anklamer Tiergehege. Die Höhe der Spende beträgt 300,00 Euro.
Sachdarstellung:
Lt. Kommunalverfassung M-V §44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach §2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §2 beteiligen. Der §2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u.a. auch die Entwicklung der Freizeit –und Erholungseinrichtungen.
Frau Kummer hat 300,00 Euro für den Kauf von Futtermittel für das Tiergehege gespendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Ersparnis auf dem Sachkonto 55100-5244000
Anlagen:
keine