Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31.12.2019 fest.
Sachdarstellung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Grund für die Einschränkung ist u.a., dass für die Ausgabe von Mustern teilweise Korrekturen erfolgen mussten. Der Prüfbericht sowie der Prüfvermerk einschließlich des Bestätigungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Das Bilanzvolumen zum 31.12.2019 beträgt 148.121.322,65 €.
Die Ergebnisrechnung wies ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i.H.v.
951.127,72 € aus.
Es erfolgten eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage
(1.242.977,40 €) und eine Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für die Aufwendungen
im Zusammenhang mit der Altfehlbetragsumlage (95.560,76 €), so dass nach Veränderung der Rücklagen ein Jahresergebnis von 2.289.665,88 € ausgewiesen wird.
Die Ergebnisrechnung ist somit unterjährig ausgeglichen.
Aus den Jahren 2014-2016 existiert bereits ein negativer Ergebnisvortrag i.H.v.
11.248.758,91 € (Jahresfehlbetrag aus 2014 -1.417.977,89 €, aus 2015 -6.009.769,58 € und
aus 2016 ein Jahresfehlbetrag i.H.v. -3.821.011,44 €). Die Jahresergebnisse 2017 und 2018 waren ausgeglichen. Diese Beträge sind im Jahresabschluss 2019 kumuliert als Ergebnis-
vortrag ausgewiesen. Somit ist die Ergebnisrechnung insgesamt nicht ausgeglichen und
der Ergebnisvortrag weiter auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Finanzrechnung 2019 ist unterjährig ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 1.873.419,28 € und reicht aus,
um planmäßige Tilgungen von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen in Höhe von 562.900,53 € zu decken.
Unter Berücksichtigung des Vortrags aus 2018 i.H.v. -4.735.749,60 € schließt die Finanzrechnung insgesamt mit einem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2018 i.H.v. -3.425.230,85 € ab.
Die Finanzrechnung ist demnach unterjährig ausgeglichen, aber insgesamt, auf Grund
des negativen Vortrags, nicht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2019 zu empfehlen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 18.01.2022
Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2019 vom 18.01.2022
Anlage 3: Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Hansestadt Anklam
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 18.01.2022 (1209 KB) | ||||
2 | Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2019 vom 18.01.2022 (2278 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Hansestadt Anklam (3968 KB) | ||||
4 | Gesamtdokument Jahresabschluss 2019 (6062 KB) |