Drucksache - 2021/FB1/444  

Betreff: Bebauungsplan 1-1992 "Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt"
hier: Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 "Wohngebiet Anklam, 1. Abschnitt"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
16.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021-01-29 Übersichtsplan  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes 1-1992 „Wohngebiet Anklam, 1. Abschnitt“.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen. 

 

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Sachdarstellung:

 

Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach Grundstücken zur Eigenheimbebauung soll im westlichen Bereich des derzeitig rechtswirksamen Bebauungsplan 1-1992 „Wohngebiet Mittelfeld, 1. Abschnitt“ eine 7. Änderung herbeigeführt werden, um weitere geeignete Flächen zur Eigenheimbebauung zu schaffen. Aus diesem Grund soll die Straßenführung der geplanten Kastanienstraße leicht verschwenkt werden, um die südlich und nördlich der Kastanienstraße gelegenen Grundstücke attraktiver parzellieren zu können.

 

Zudem plant die Wohnungsgenossenschaft Anklam eG, in dem Baufeld 3 des derzeitig rechtswirksamen Bebauungsplanes, die Errichtung einer größeren Wohnanlage mit mehreren Wohngebäuden, 

 

Weiterhin liegt der Hansestadt Anklam ein Kaufantrag der GBW mbH – Pflegeheim Anklam vor, welcher die Fläche neben der GBW mbH in der Lindenstraße betrifft. Geplant ist hier die Errichtung von barrierefreien Wohnungen und Parkmöglichkeiten für die Objekte der GBW mbH.

 

Zur Umsetzung der verschiedenen Bauvorhaben ist eine Anpassung der Planzeichnungen und Nutzungsschablonen des rechtswirksamen Bebauungsplanes vorzunehmen.

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Haushaltsstelle „Aufwendungen für die Erstellung von Bauleitplänen“ Konto 5625500 stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.

 

 

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Anlagen:

 

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-01-29 Übersichtsplan (290 KB)