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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt dem Betreiber der Volksschwimmhalle (PSV Peenerobben Anklam e.V.) in Folge der Corona-Pandemie für den Zeitraum von März bis Juni 2020 trotz Ausfall des Schulschwimmens einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von EUR 5.915,00 zu gewähren.
Sachdarstellung:
Wie viele andere Vereine mit Sportstätten hat auch der PSV Anklamer Peenerobben e.V. stark mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen zu kämpfen.
Bekanntermaßen ist der PSV seit 2007 gemäß Überlassungsvertrag mit der Hansestadt Anklam der Betreiber der Volksschwimmhalle in Anklam. Der Verein ist Arbeitgeber von drei Vollzeitbeschäftigten und zwei Teilzeitbeschäftigten. Nur mit Hilfe vieler ehrenamtlicher Helfer ist der Betrieb der Volksschwimmhalle überhaupt möglich.
Gemäß SARS-CoV2-Bekämpfungsverordnung (§ 1 Abs. 5) in der Fassung vom 17. März 2020 musste auch die Volksschwimmhalle Anklam jeglichen Schwimmbetrieb einstellen. Die
Haupteinnahmequellen, wie das Jedermannschwimmen, das Schul- und Kindergartenschwimmen, das Rehaschwimmen als auch der Saunabetrieb sind weggebrochen.
Die Stadt Anklam hat für Benutzungsgebühren Schulschwimmen jährlich 16.400 EUR im Haushalt eingestellt. Diese Gelder werden je Schüler und Schulstunde durch den Verein direkt über die Grundschulen abgerechnet.
Da von Mitte März bis Mitte Juni kein Schulschwimmen abgerechnet werden kann, würden dem
Verein ca. 6.000 EUR an wichtigen Einnahmen entgehen. Um den Verein nicht in allzu große finanzielle Schwierigkeiten zu bringen, sollte die Stadt einen freiwilligen nicht rückzahlbaren Zuschuss gewähren.
Im Jahr 2019 wurden für die Monate März bis Juni folgende Beträge abgerechnet:
Grundschule Villa Kunterbunt 2.910,60 EUR
Grundschule Gebrüder Grimm 3.005,10 EUR
Gesamt: 5.915,70 EUR
Dieser Betrag sollte als Bemessensgrundlage für den Zuschuss dienen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Produkt 2.1.1.00 Grundschulen (5248000) ist die Deckung vorhanden.
Anlagen:
keine