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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam in der vorliegenden Form.
Sachdarstellung:
Die letzte Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ist noch vom 13. Dezember 2012. Danach gab es Änderungsbeschlüsse zu dieser Geschäftsordnung vom 12. März 2015 und vom 22. Oktober 2015, bevor die Stadtvertretung nach der Kommunalwahl in konstituierten Sitzung am 26. Juni 2019 diese Geschäftsordnung erst einmal so bestätigt hat.
Nunmehr ist es doch zeitgemäß, die Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zu überarbeiten, anzupassen und Änderungen aufgrund der beschlossenen, aber noch nicht durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde bestätigten Hauptsatzung entsprechend zu berücksichtigen.
Alle geänderten Passagen sind rot markiert. Die Änderungen ziehen sich durch die gesamte Neufassung der Geschäftsordnung. Außerdem werden Begriffe und strukturelle Veränderungen innerhalb der Verwaltung berücksichtigt und es gibt Abschnitte, die konkretisiert oder neu aufgenommen wurden, wie z. B. Passagen zu Medien und Öffentlichkeit, die Handhabung der Ordnung oder wie im § 17 auch die Berücksichtigung des Datenschutzes.
In der bisherigen Geschäftsordnung war festgelegt, dass jeweils in der 2. Sitzung in der Stadtvertretung ein Tagesordnungspunkt „Beschlusskontrolle“ vorzusehen war. Mit der nun vorgeschlagenen Änderung in der Geschäftsordnung soll die auch weiterhin stattfindende und notwendige Beschlusskontrolle auf zweimal jährlich beschränkt werden. Damit wird in der Verwaltung der zeitliche Aufwand zur Vorbereitung der Beschlusskontrollen doch erheblich verringert und gleichermaßen die Sitzungsdauer in den Stadtvertretersitzungen auf ein für alle Beteiligten vertretbares Maß reduziert. Im Übrigen ist das ein gemeinsamer Vorschlag vom Bürgervorsteher und der Verwaltung.
Schon auf der Stadtvertretersitzung am 26. Juni 2019 wurde zur Geschäftsordnung diskutiert. Am 19. September 2019 gab es in der Verwaltung eine Zusammenkunft mit dem Bürgervorsteher, um sich auf eine konsensfähige Geschäftsordnung zu einigen.
Die ursprünglichen Änderungen gegenüber der noch aktuellen Geschäftsordnung sind rot markiert. Den blau markierten Stellen liegen entweder Hinweise aus der vorletzten Sitzung der Stadtvertretung zugrunde oder sind Zusätze bzw. Vorschläge der Verwaltung oder entstammen den Absprachen von der bereits aufgeführten Zusammenkunft zwischen Bürgervorsteher und Verwaltung vom 19. September 2019.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Geschäftsordnung als Synopse 2019 (139 KB) |
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