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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.658,90 EUR zur Finanzierung einer Nachforderung durch das Straßenbauamt Neustrelitz für das Bauvorhaben „Errichtung Uferpromenadenweg Anklam“
Sachdarstellung:
Der Uferpromenadenweg wurde als Gemeinschaftsbaumaßnahme im Auftrag der Hansestadt Anklam durch das Straßenbauamt Neustrelitz im Zuge der Herstellung des 1. BA Ortsumgehung Anklam realisiert. Auf Grund einer Bieterklage im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung zum Bau des letzten Abschnittes der Ortsumgehung Anklam verzögerte sich ebenfalls der Baubeginn für die Bauausführung am Uferpromenadenweg. Daraus ergaben sich von Seiten des Auftragnehmers Nachtragsforderungen, die sich ebenfalls auf den Uferpromenadenweg auswirkten (Mehrkosten wegen verspätetem Baubeginn). Die Abrechnung des Bauvorhabens Uferpromenadenweg erfolgte unter Vorbehalt. Durch das Straßenbauamt Neustrelitz war nun die bereits bezahlte Schlussrechnung zu korrigieren. Der sich daraus ergebenden Mehraufwand für den Uferpromenadenweg beträgt 14.658,90 EUR. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe soll aus der Minderausgabe in der Maßnahme 3360 „Erschließung Industriegebiet am Lilienthalring „ erfolgen. Im Haushalt 2018 waren keine Mittel für den Uferpromenadenweg eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die akuelle Situation im TH 3, Produkt 54100, Maßnahme 3360 stellt sich wie folgt dar:
HH-Jahr: 2018
Produkt: 54100
Konto: 7853200
Maßnahme: 3360
HH-Ansatz: 0,00 EUR
Nachtragssätze: 0,00 EUR
Sperrbetrag: 0,00 EUR
ÜPL/APL: 0,00 EUR
Erm.-üb. Vorjahr:609.165,00 EUR
Gebild. Erm.übertr.: 0,00 EUR
Gesamt:609.165,00 EUR
Angeordnet: 482.841,25 EUR
Verfügbar: 126.323,75 EUR
Anlagen:
keine