Drucksache - 2018/RPA/009  

Betreff: Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses zur Feststellung des Jahresabschluss 2014 der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Ausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
08.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
18.10.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31.12.2014 in der Fassung vom 04.09.2018 fest.

 

Gleichzeitig stimmt die Stadtvertretung gemäß § 50 KV M-V den nachfolgenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, welche sich Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses in Folge der Abschlussbuchungen ergeben haben:

 

Teilfinanzhaushalt 2 – investives Saldo

Gesamtermächtigungen: -693.229,69 €

Ergebnis: -913.163,43 €

Abweichung: -219.933,74 €

 

 

Teilergebnishaushalt 3 – laufendes Saldo

Gesamtermächtigungen: -3.679.100,00 €

Ergebnis: -4.499.143,70 €

Abweichung: -820.043,70 €

 

Teilfinanzhaushalt 3 – laufendes Saldo

Gesamtermächtigungen: -2.367.100,00 €

Ergebnis: -2.400.213,44 €

Abweichung: -33.113,44 €

 

Die Deckung war über den Gesamthaushalt gegeben (siehe Erläuterungen in der Sachdarstellung).

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Grund für die Einschränkung beruht im Wesentlichen auf programmtechnischen Feststellungen (Ausgabe von Mustern, Buchung von Mittelübertragungen).

Der Prüfungsbericht sowie der Prüfungsvermerk einschließlich des Bestätigungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so

wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen

könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt 137.992.029,89 €

 

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -3.013.286,20 €. Es erfolgten Einstellungen in die Kapitalrücklage (14.808,51 €) für die Nacherfassung von Grundstücken sowie eine Entnahme aus der zeckgebundenen Kapitalrücklage (1.610.116,82 €), so dass ein Jahresfehlbetrag von -1.417.977,89 € verbleibt. Die Ergebnisrechnung ist somit nicht ausgeglichen.

 

Die Finanzrechnung 2014 ist unterjährig ebenfalls nicht ausgeglichen. Der Saldo der

ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -482.766,43 €

und reicht demnach nicht aus, um planmäßige Tilgungen von Krediten für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 433.896,83

zu decken

Unter Berücksichtigung der aus 2013 vorzutragenden liquiden Mittel i.H.v.

2.010.010,44schließt die Finanzrechnung insgesamt mit einem positiven Bestand

der liquiden Mittel zum 31.12.2014 i.H.v. 1.747.376,27 € ab und ist

insgesamt ausgeglichen.

In das Jahr 2015 werden somit 1.747.367,27 € liquide Mittel übertragen.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 beschlossen,

der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2014 i. d. F. vom 04.09.2018 zu empfehlen.

 

 

 

Mit Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 wird gemäß § 50 KV M-V den nachfolgenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zugestimmt:

Grundsätzlich sind laut § 14 GemHVO die Ansätze eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig. Im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses und damit erfolgter Abschlussbuchungen wurde festgestellt, dass es in zwei Teilhaushalten Überschreitungen gab, die jedoch durch den Gesamthaushalt gedeckt waren. Dieser Sachverhalt wird hiermit bereinigt.

 

 

 

 

Teilfinanzhaushalt 2 – investives Saldo

Gesamtermächtigungen: -693.229,69 €

Ergebnis: -913.163,43 €

Abweichung: -219.933,74 €

 

Gemäß § 50 KV M-V wird den nachfolgenden über- und außerplanmäßigen Auszahlungen (219.933,74 € mehr) im Teilfinanzhaushalt 3 zugestimmt. Diese ergaben sich hauptsächlich aus der Aktivierung der Käthe-Kollwitz-Schule verbunden mit Auszahlungen i.H.v. 589.919,57 €.

Diese Summe stimmt rechnerisch nicht mit den o.g. Mehrauszahlungen überein, da eine  Reihe von Konten auch Minderauszahlungen aufweisen.

Die Deckung war über den Gesamthaushalt gegeben.

 

 

Teilergebnishaushalt 3 – laufendes Saldo

Gesamtermächtigungen: -3.679.100,00 €

Ergebnis: -4.499.143,70 €

Abweichung: -820.043,70 €

 

Gemäß § 50 KV M-V wird den nachfolgenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (820.043,70 € mehr) im Teilergebnishaushalt 3 zugestimmt. Diese ergaben sich aus

 

zusätzlichen Abbruchaufwendungen (Kontengruppe 52 - 107.984,88 € mehr),

zusätzlichen Abschreibungen für das Infrastrukturvermögen (Kontengruppe 53 - 180.304,11 € mehr) sowie

aus Abgängen von Restbuchwerten und Umbuchungen aus einer anderen Kontengruppe hierher (Kontengruppe 56 – 697.316,90 € mehr).

 

Die aufgelisteten Kontengruppen ergeben in Summe nicht die o.g. 820.043,70 €, da im Teilhaushalt auch Kontengruppen mit Minderaufwendungen zu verzeichnen sind.

Größtenteils ergeben sich die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Einbuchung (Aktivierung) von Maßnahmen des Städtebaulichen Sondervermögens in den Haushalt der Stadt (u.a. Keilstraße, Käthe-Kollwitz-Schule, Gehweg Parkallee).

Die Deckung über den Gesamthaushalt war gegeben.

 

 

Teilfinanzhaushalt 3 – laufendes Saldo

Gesamtermächtigungen: -2.367.100,00 €

Ergebnis: -2.400.213,44 €

Abweichung: -33.113,44 €

 

Gemäß § 50 KV M-V wird den nachfolgenden über- und außerplanmäßigen Auszahlungen (33.113,44 € mehr) im Teilfinanzhaushalt 3 zugestimmt. Diese ergaben sich hauptsächlich aus Umbuchungen auf Grund falscher Produkt- und damit Teilhaushaltzuordnung (Aufwendungen für den Hafen – Aufwandsentschädigung sowie Verwaltervergütung 20.301,20 €) und aus der Umbuchung von Verwaltungsgebühren (6.633,34 €) an das Landesförderinstitut vom investiven Teil in den laufenden Aufwand (steht im Zusammenhang mit der Einbuchung des Städtebaulichen Sondervermögens).

Weiterhin waren Mindereinzahlungen in der Kontengruppe 61 Zuweisungen / Zuschüsse zu verzeichnen.

Die Deckung über den Gesamthaushalt war gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlagen:

Anlage 1: Abschließender Prüfungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses

zum 31.12.2014 der Hansestadt Anklam durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 24.09.2018

Anlage 2: Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung

des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2014 vom 17.09.2018

Anlage 3: Jahresabschluss 2014 der Hansestadt Anklam vom 04.09.2018  

 

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