|
|
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der CDU beantragt, in § 11 Abs. 1c wird folgender Inhalt eingefügt:
Die Mitglieder der Geschäftsführung werden durch Gesellschafterbeschluss oder, soweit der Aufsichtsrat hierzu durch Gesellschafterbeschluss gem. § 8 Abs. dieser Satzung ermächtigt ist, durch den Aufsichtsrat bestellt und/oder abberufen.
Steffen Gabe
Fraktionsvorsitzender