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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Der Gerätewagen der FFW Anklam weist erhebliche Mängel mit Reparaturstau auf. Die Wehrführung und die Fachbereichsleitung sehen dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich einer Ersatzbeschaffung. Die Wehrführung erklärt den Gerätewagen als unverzichtbar für den Einsatzdienst.
Die für die Ersatzbeschaffung notwendigen Mittel wurden in den Haushaltsplan 2015/2016, Produkt 12600, Sachkonto 7860000, Maßnahme 6102 eingestellt, unterliegen zur Zeit aber einer hauswirtschaftlichen Sperre.
Die Wehrführung hat zum Zustand des vorhandenen Gerätewagens, dokumentiert durchden Gerätewart, und daraus ableitend die Geltendmachung einer dringenden Ersatzbeschaffung eines Gerätewagens (Logistik L1 nach DIN14555-21 oder als Gerätewagen Transport in Anlehnung an die DIN14555-21) folgendes mitgeteilt:
Das jetzige Fahrzeug wurde im März 1998 als Gebrauchtfahrzeug mit Erstzulassung 05/1993 in Dienst gestellt. Es wurden bereits mehrfach intensive Schweißarbeiten ausgeführt, um die Durchrostungen zu beseitigen. Dabei zeigt die rechte Fahrzeugseite Unterboden bereits erneute Rostbildung.
aktueller Reparaturstau
Verbrennungsmotor
- Undichtigkeiten der Kurbelwelle zum Riementrieb
- sichtlich erhöhten Schadstoffausstoß,
- erhöhter Ölverbrauch
- Kühlmittelverlust an der Wasserpumpe
Fahrzeugelektrik
- sporadische Ausfälle an Beleuchtungseinrichtungen, Masseprobleme
- Lichtleistungseinbruch bei den Frontscheinwerfern, Verschleiss Reflektoren und Kabel,
Spannungseingang am Scheinwerfer zu gering
Aufbau
- Plane Aufbau hinten gerissen
Rost Fahrerkabine
- bisher große Schweißarbeiten mit neuem Unterboden rechts 05/2013
- bereits wieder angegriffen
- insbesondere Schweller-, Tür- und B-Säulereparaturen spätestens nach Winterbetrieb zu
erwarten, wenn sofortige Schutzmaßnahmen veranlasst werden
- weitere große Schweißarbeiten 05/2015 links am Einstieg und Schweller
- weitere kleine Arbeiten am Innenkotflügel Motorraum
- wiederholte Undichtigkeit/Durchrostung im Dachaufbau vorderes linkes Blaulicht
Einsatztaktik
- Staffelkabine ohne hintere Türen
Hinweis der HFUK - kein Mannschaftstransport auf der Rückbank "gewünscht"
- Zuladung: zGGw: 3,5t ,Leergewicht 2740 kg bei Standardbeladung, abzüglich 6 x 90 kg
Mannschaft = 540 kg, verbleiben 220 kg Zuladung, das entspricht 11 nassen B-Schläuchen
Maßnahmen
Reparaturen
Kurbelwelle
- Abdichtung, vorausgesetzt keine Einlaufspuren/Verschleissringe, ca. 1750 EURO
ansonsten neue Kurberlwelle erforderlich
Kühlmittelverlust
- nur Material zusätzlich ca. 300 EURO
- nur in Zusammenhang mit Riementrieb, wird bei Kurbelwelle mitgemacht
- Elektrik
- immer nur noch lokale Problembeseitigung ansonsten Austausch des Kabelbaumes
erforderlich
Plane
- durch verkleben, ca. 150 EURO
Kabine, Rost, Schweller
- sofortige Schutzmaßnahmen ca. 500 - 600 EURO.
Zuladung und Mannschaftskabine
Das Problem der Zuladung und der Mannschaftskabine ist nur durch Ersatzbeschaffung zu lösen.
Rest-/Lebensdauer
Die mindestens noch zu leistende Lebensdauer des MzTF bis zum Ersatz liegt nach derzeitigen Erkenntnissen bei ca.180 Tagen. Eine Auftragserteilung nach Haushaltsbestätigung 2017 zzgl. der Liefer- und Fertigungszeit würde einen frühestmöglichen Ersatz im Nov 2017 bedeuten. Das liegt außerhalb der noch zu erwartenden Restlebensdauer, jedenfalls ohne lebenserhaltende Investitionen.
Verkaufswert
Eine Anfrage zur Inzahlungnahme beim IVECOhändler ergab in 2014 einen Ankaufzeitwert von ca. 1400 EURO, wenn keine gravierenden Mängel vorliegen. Im aktuellen Zustand des Fahrzeuges ist dies nicht zu erwarten.
Fahrzeugrecherche
Messe Dresden
Möglicher Vorführer war ein
- GW-L als 7 t -Fahrgestell mit Truppkabine, zum Messepreis von 80.000 EURO (netto), jedoch
nur mit Truppkabine => technisch-taktisch nicht ausreichend
sowie
- ein GW-L2 = zu groß mit 14 t, für ca. 260.000 EURO
Insgesamt war kein brauchbares Angebot dabei.
Anfragen bei Anbietern
Gespräche mit Aufbauherstellern (Ewers Fahrzeugbau und Ziegler Feuerwehrtechnik) bestätigten alle bisherigen Recherchen, dass für die Ersatzbeschaffung zur Erfüllung der technisch-taktischen Anforderungen nur noch zwei LLKW-Fahrgestelle in Frage kommen.
Das Fahrgestell FUSO Canter, ehemals Mitsubishi, das als Ersatz angeschafft werden soll, bietet technisch größere Vorteile gegenüber dem Iveco Daily, angefangen beim Allradantrieb, dem stärkeren Rahmen und der größeren Zuladung. Somit stellt sich das Fahrzeug auch vielseitiger vom technisch-taktischen Einsatzwert dar.
Der Bekanntheitsgrad und die Verbreitung des Canter ist hier recht gering, jedoch bestätigten mehrere Aufbauhersteller, dass dieses Fahrgestell weltweit einer der meistverkauften LKW's ist und seit der Fusion mit der Daimler AG in Portugal produziert wird. Der Iveco Daily hat in hier ganz anderen Verbreitungsgrad und ein wesentlich besseres Servicenetz. Das Verhältnis Preis-Leistung sprechen jedoch eindeutig für den FUSO.
Der Vertrieb dieses Fahrgestells erfolgt über den Daimler Sonderfahrzeugverkauf und wird auch nur an von Daimler zertifizierte Aufbauhersteller vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die bestehende Haushaltssperre hat zur Folge, dass das Fahrzeug in 2017 erneut geplant werden müsste und die damit verbundene Ermächtigung vermutlich frühestens erst im September 2017 zur Verfügung stehen würde.
Da nach Aussage des zuständigen Fachamtes die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gefährdet ist, lässt sich die Sperrung der im 3. Nachtragshaushalt 2015/16 im Produkt 12600, Sachkonto 7860000, Maßnahme 6102 veranschlagten 95.000 € für den Kauf eines Mannschaftstransportwagens nicht aufrecht erhalten. Mit dem Aufheben der Haushaltssperre auf dem betreffenden Konto würde die im Plan veranschlagte Ermächtigung wieder wirksam werden und der Weg wäre frei für eine Ermächtigungsübertragung der 95.000 € von 2016 nach 2017, und zwar bereits mit Beginn des Jahres 2017.
Folge der Inanspruchnahme der gesperrten 95.000 € ist eine Liquiditätslücke in gleicher Höhe in 2016. Unbeschadet dessen, dass diese Liquiditätslücke in 2016 vermutlich praktisch ohne Relevanz sein wird, da in diesem Jahr seitens des Fachbereiches 3 nicht mehr mit einer Rechnungslegung gerechnet wird, besteht rechtlich gesehen auf Grund der Liquiditätslücke die Notwendigkeit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 KV M-V wie im Beschlussvorschlag ausgewiesen.
Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Bezahlung des Fahrzeuges eine derzeit nicht geplante Zahlungsverpflichtung in 2017 darstellt, die vor allen anderen Zahlungsverpflichtungen -gegebenenfalls auch aus Ermächtigungsübertragungen bei großen Baumaßnahmen (Industriestraße, Kreiselanlagen)- zu planen und abzusichern ist.
Anlagen:
Bilder:
- 0220 Schweller rechts innen
- 0223 Schweller rechts von unten
- 0224+0229 Einstieg rechts
- 0230 Innenraum Fahrerseite, Himmel unterm Blaulicht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-BM-074_0220 (4114 KB) | ||||
2 | 2016-BM-074_0223 (2614 KB) | ||||
3 | 2016-BM-074_0224 (2323 KB) | ||||
4 | 2016-BM-074_0229 (3207 KB) | ||||
5 | 2016-Bm-074_0230 (4848 KB) |