|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt vom Grundsatz her den Verkauf von städtischen Vermögenswerten mit dem Ziel, die daraus erzielten investiven Einzahlungen für die Realisierung von drei zukunftsweisenden Investitionsprojekten in der Hansestadt Anklam einzusetzen. Sie beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung, die in der Sachdarstellung genannten vorbereitenden Maßnahmen umzusetzen und bei Vorlage entscheidungsreifer Situationen den zuständigen Gremien entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam befindet sich aktuell in einer schwierigen Haushaltssituation. Die Zahlen dazu sind allen Abgeordneten der Stadtvertretung hinlänglich bekannt (siehe 3. Nachtragshaushalt 2015/2016 sowie Haushaltssicherungskonzept). Aktuell droht eine weitere drastische Erhöhung der Realsteuerhebesätze, hier insbesondere der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer durch Verfügung/Anordnung durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Die Hansestadt Anklam befindet sich allerdings mitten in einem wohl so seit der Wende noch nicht vorhanden gewesenen Stadtumbauprozess. Alles was im Bereich der Innenstadt zwischen Neuer Markt und Markt bzw. Marienkirchplatz bereits realisiert wurde, derzeit realisiert wird bzw. in naher Zukunft noch zu realisieren ist wird die Stadt wesentlich verändern. Die Bevölkerung trägt diese Entscheidungen und den Wandel unserer Hansestadt, der damit einhergeht, weit überwiegend positiv mit. Endlich wird Anklam sein "Schmuddelimage" los und ist landesweit bei der derzeitigen Entwicklung immer wieder als positives Beispiel von Stadterneuerung/Stadtreparatur im Gespräch. Darauf dürfen alle Beteiligten zu Recht stolz sein.
Daher wäre es völlig falsch, den eingeschlagenen Weg jetzt plötzlich zu verlassen bzw. wesentliche Projekte, die zur weiteren positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Hansestadt Anklam beitragen in Frage zu stellen bzw. auf lange Sicht zu verschieben. Es muss weiter gehen.
Um jedoch nicht Gefahr zu laufen, dass die Realsteuerhebesätze aus dem Ruder laufen und Anklam durch die höchsten Steuersätze im Land von sich reden macht, gab es in der Stadtvertretersitzung vom Mai 2016 durch den Bürgervorsteher Herrn Brüsch den eingebrachten Vorschlag zu prüfen, inwieweit die Hansestadt Anklam Vermögenswerte veräußern könne, um mit den daraus erzielten investiven Einzahlungen die notwendigen bzw. einen erheblichen Anteil an Eigenmitteln für die Realisierung der ambitionierten Projekte "Sanierung Schwimmhalle", "Neubau Schulcampus Käthe-Kollwitz-Schule" und "IKAREUM - Lilienthal Flight Museum" zu erzielen.
Tatsächlich bietet sich aktuell diese Lösung aus Sicht des Bürgermeisters als "Königsweg" an. Die Hansestadt Anklam verfügt über erhebliche Vermögenswerte, die Bestandteil der Eröffnungsbilanz sind (eine Übersicht ist als Anlage beigefügt).
Demnach sind 18.050.130 € als verwertbares Vermögen bilanziert, davon
Man kann aktuell davon ausgehen, dass die Verkaufserlöse sehr deutlich über den bilanzierten Werten liegen.
Aktuell gibt es auch durchaus klare Vorstellungen von potenziellen Käufern am Erwerb von Vermögen der Hansestadt Anklam (hier insbesondere Grund und Boden). Nach ersten Schätzungen könnte die Hansestadt Anklam bei einem Verkauf von ca. 15 bis 18 % ihres Gesamtvermögensbestandes an Grund und Boden bis zu 7,5 Mio. € als investive Einzahlung verbuchen und wäre trotz dieses Verkaufes im Prinzip immer noch großer Grund- und Bodenbesitzer.
Daher schlägt der Bürgermeister folgenden weiteren Verfahrensweg vor, der, sofern die Stadtvertretung mehrheitlich diesem Beschluss zustimmt, dann durch die Verwaltung abgearbeitet wird:
1. Gutachterliche Bewertung des in Frage kommenden Grund und Bodens, der zum Verkauf angeboten werden soll.
2. Gespräche mit der URAB und dem Innenministerium über Art und Weise des Verkaufs. U. a. soll geklärt werden, in welcher Form der Verkauf erfolgt (Ausschreibung etc.). Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Einzahlungen aus dem Verkauf ausschließlich für neue Investitionen eingesetzt werden können.
3. Ausarbeitung eines entsprechenden Verkaufsvertrages.
4. Vorbereitende Gespräche mit potenziellen Erwerbern für den möglichen Verkaufsabschluss.
Zielstellung muss aus Sicht der Verwaltung sein, dass der Verkauf bis zum Herbst 2016 abgeschlossen ist und die daraus generierten Einzahlungen noch im Jahr 2016 in voller Höhe zur Verfügung stehen. Eine Beschlussfassung über einen endgültigen Verkauf ist daher für die Sitzung der Stadtvertretung am 27. Oktober 2016 geplant.
Nach derzeitigen Berechnungen betragen die Anteile der benötigten Eigenmittel zur Realisierung der drei Großprojekte wie folgt:
Investive Maßnahme | Baukosten insgesamt | Eigenanteil | |
absolut | anteilig | ||
Mio € | Mio € | % | |
Sanierung Schwimmhalle Anklam | 4,3 | 0,8 | 19 |
Neubau Schulkampus Käthe-Kollwitz | 15,2 | 3,8 | 25 |
IKAREUM - Lilienthal Flight Museum | 26,3 | 7,9 | 30 |
Insgesamt wären somit mit Eigenmitteln in Höhe von ca. 12,5 Mio € Projekte mit einem Gesamtumfang von 45,8 Mio. € zu realisieren. Das entspricht einer derzeitigen Quote von 1 € Eigenmittel zu 2,66 € Fördermittel, bzw. insgesamt 33,3 Mio. € Förderung!
Angemerkt werden muss hier, das beim Gesamtkonzept "IKAREUM - Lilienthal Flight Museum" derzeit noch nicht alle Gespräche zur Förderung abgeschlossen werden konnten. Es ist eher davon auszugehen, dass sich die Fördersumme dort noch erhöht, d. h. der Eigenmittelanteil sich noch verringern wird. In Analogie gilt dieser Ansatz im Übrigen auch für den Neubau des Schulkampus Käthe-Kollwitz.
Unterstellt man nun einen Bedarf an Eigenmitteln von 12,5 Mio. € (sehr vorsichtig betrachtet) zur Realisierung der drei Großprojekte und setzt dagegen Einzahlungen von bis zu 7,5 Mio. € aus Grund- und Bodenverkäufen, so würden maximal Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 5,0 Mio. € notwendig werden. Angesichts der für die Hansestadt Anklam gewaltigen Investitionssumme von 45,8 Mio. € dürfte dies dann aber sicherlich darstellbar sein.
Sämtliche Betrachtungen zum anteiligen Verkauf stätischen Grund und Bodens werden selbstverständlich auch vor dem Hintergrund der dann ausbleibenden diesbezüglichen Erlöse aus Pacht- und Nutzungsverträgen begleitet sein. Derzeit deutet alles darauf hin, dass bei den derzeitigen Pachtzinsen mehrere Jahrzehnte notwendig wären um den Kaufpreis zu kompensieren. Entsprechende Vergleiche werden deshalb auf der Grundlage maximal am Markt erzielbarer Pachtzinsen geführt werden. Voraussichtlich wird sich aber auch bei dieser Betrachtung der Verkauf als effizienter erweisen
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Realisierung der drei Großprojekte in Verbindung mit der erläuterten Veräußerung von Vermögenswerten entstehen folgende bilanziellen Effekte:
Anlagen:
Anlage 1: Aufstellung unbebauter veräußerbarer stadteigener Grundstücke des Sachanlagevermögens
Anlage 2: Aufstellung bebauter veräußerbarer stadteigener Grundstücke des Sachanlagevermögens
Anlage 3: Aufstellung veräußerbarer stadteigener Grundstücke des Umlaufvermögens
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-06-06 Anlage 1 Aufstellung veräußerbarer unbebauter städtischer Grundstücke des Sachanlagevermögens (PDF) (39 KB) | ||||
2 | 2016-06-06 Anlage 2 - Aufstellung veräußerbarer bebauter städtischer Grundstücke des Sachanlagevermögens (PDF) (76 KB) | ||||
3 | 2016-06-06 Anlage 3 - Aufstellung veräußerbarer städtischer Grundstücke des Umlaufvermögens (PDF) (72 KB) |
|