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Beschlussvorschlag: -
Sachdarstellung:
Bereits in der Stadtvertretung am 19.5.2016 war die Anhörung zum 3. Nachtragshaushalt 2015/16 (Anlage 1) auf Anregung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde Gegenstand der Diskussion. Zwingend wäre dies nicht erforderlich gewesen, weil die Anhörung ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und damit in der Verantwortung des Bürgermeisters liegt.
Die Stadtvertretung beauftragte die Verwaltung, die Untere Rechtsaufsichtsbehörde zu bitten, die auf den 30.5.2016 gesetzte Frist zur Beantwortung bis zum 20.6.2016 zu verlängern, um sich in der Beratung am 16.6.2016 erneut mit dieser Angelegenheit zu befassen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde kam dem Wunsch der Stadtvertretung mit Schreiben vom 31.5.2016 nach.
Der „Erste Entwurf“ einer Stellungnahme vom 19.5.2016 liegt in einer zwischenzeitlich überarbeiteten Fassung vom 25.5.2016 als Anlage 2 mit bei, kann aber jederzeit noch ergänzt bzw. geändert werden.
Der 3. NTHH in der Fassung des Beschlusses der Stadtvertretung vom 14.4.2016 sowie die durch den Beschluss aktualisierten Planungsdaten wurden den Mitgliedern der Fachausschüsse per E-Mail zugesandt und im Übrigen im Ratsinformationssystem unter vorliegender Drucksache veröffentlicht. Diese Daten waren Grundlage der Anhörung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Da diese Daten infolge diverser Änderungsanträge teilweise erheblich von der bekannten Fassung der Beschlussvorlage der Verwaltung abweicht, sind zum Verständnis des Anhörungsschreibens die aktualisierten Fassungen erforderlich.
Ein derartiger Aufwand war in den vergangenen Jahren nicht erforderlich, da Anhörungen bisher nicht Gegenstand der Befassung der Stadtvertretung waren.
Finanzielle Auswirkungen: -
Anlagen:
Anlage 1: Anhörungsschreiben der Untere Rechtsaufsichtsbehörde vom 17.5.2016
Anlage 2: Stellungnahme Anhörung 3. NTHH
Anlage 3 und Anlage 4 entnehmen Sie dem Ratsinformationssystem