Drucksache - 2016/FB1/061  

Betreff: 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 1 - 2005 "Errichtung eines ALDI - Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
09.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
B-Plan 1 - 2005  
B-Plan 1 - 2005  
Artenschutz 1- -2005  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 2005 „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“ in der Silostraße.
  2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 2005 „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“.
  3. Der Entrwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 15.04.2015 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 2005 „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“ in der Silostraße gefasst.

 

Die Änderung beinhaltet den Abriss des bestehenden Aldi`s, den Neubau und die Erhöhung der Verkaufsfläche um 100 m² auf max. 1400 m².

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 2005 „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“ wird gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Entsprechend dem Verfahren erfolgt keine frühzeitige Beteiligung und Auslegung der Planunterlagen.

 

Durch ein Planungsbüro sind die Unterlagen für die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erarbeitet worden.

 

Mit dem zu fassenden Beschluss für die Billigung und Auslegung der Planunterlagen wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.  

 


 

 


Anlagen:

 

Anlage 1-B1 – 2005 1. Änderung des Bebauungsplanes „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“

 

Anlage 2-B1 – 2005 Begründung  zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“

 

Anlage 3-Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu B1 – 2005  1. Änderung des Bebauungsplanes „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan 1 - 2005 (2491 KB)      
Anlage 2 2 B-Plan 1 - 2005 (2491 KB)      
Anlage 3 3 Artenschutz 1- -2005 (1198 KB)