Drucksache - 2016/FB1/060  

Betreff: Vertrag über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der BGB - Grundstücksgesellschaft Herten
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
09.03.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag 1. Änderung Aldi  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister den städtebaulichen Vertrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“ zu unterzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 15.04.2015 den Antrag eines Vorhabenträgers zur 1. Änderung des Bebauungsplanes – „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“ beschlossen.

 

Es ist notwendig für das geplante Vorhaben des Antragstellers Baurechte zu schaffen. Dies kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.

 

Weiter wurde in der Sitzung der Stadtvertreterversammlung am 15.04.2015 beschlossen, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten im Zusammenhang der Erarbeitung der Planunterlagen freizuhalten ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und der Stadtvertreterversammlung zur Kenntnis zu geben. 

 


 

 

 


Anlagen:

 

Städtebaulicher Vertrag zur 1. Änderung des Bebauungsplanes – „Abriss und Neubau des Aldi – Marktes“  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Städtebaulicher Vertrag 1. Änderung Aldi (1594 KB)